§ 35 wpfg

Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 01.02.2023
§ 35 Unterrichtung der EBA
Die FMA hat die EBA über
1. ihren Überprüfungs und Bewertungsprozess gemäß § 25,
2. die Methode für den Erlass von Entscheidungen gemäß den §§ 28 bis 30 und
3. den Umfang der gemäß § 49 verhängten Verwaltungssanktionen
zu unterrichten.
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