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2. Hauptstück DisziplinarverfahrenStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 16.09.2017
§ 129 Disziplinarrat-Senat
Die Bestrafung der in § 128 aufgezählten Berufsvergehen hat durch einen Senat des Disziplinarrates der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu erfolgen.