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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 16.09.2017
§ 89 Sorgfaltspflichten gegenüber Auftraggebern auslösende Umstände
Auftraggeberbezogene Sorgfaltspflichten sind auf risikobasierter Grundlage einzuhalten bei
- 1. Begründung einer Geschäftsbeziehung oder
- 2. Ausführung gelegentlicher Transaktionen oder
- 3. Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, ungeachtet etwaiger Ausnahmeregelungen, Befreiungen oder Schwellenwerte oder
- 4. Zweifel an der Richtigkeit oder Eignung erhaltener Auftraggeberidentifikationsdaten.