Wien (OTS) – Die Klimakrise wird von immer mehr ÖsterreicherInnen als dringendes Problem wahrgenommen, was das Umweltbewusstsein bei Kaufentscheidungen deutlich steigert. Nachhaltigkeit spielt eine zunehmend zentrale Rolle im Konsumverhalten. Auch Unternehmen haben diesen Trend erkannt und richten ihre Marketingstrategien verstärkt auf den (manchmal allerdings nur vermeintlichen) Umweltvorteil ihrer Produkte aus. Mit diesem Ansatz steigt die Gefahr von Greenwashing – irreführenden Umweltversprechen. So werden Produkte häufig mit Begriffen wie „Nachhaltigkeit“ und Symbolen wie grünen Blättern versehen, um einen umweltfreundlichen Eindruck zu vermitteln, der nicht immer zutrifft.
Auf die Entwicklungen im Markt reagierte der Europäische Gesetzgeber und verabschiedete im März 2024 die ECGT-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825). Diese ergänzt die allgemeine Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie (EU) 2005/29/EG) und die Verbraucherrichtlinie (Richtlinie (EU) 2011/83) und soll VerbraucherInnen künftig vor irreführenden Umweltaussagen über die ökologischen Auswirkungen von Produkten schützen. Durch die ECGT-Richtlinie wird die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln klarer geregelt. Zudem werden allgemeine Umweltaussagen wie „Green“ oder „ecofriendly“ verboten, sofern diese nicht nachweislich für das konkrete Produkt belegt werden können.
„Die Einführung der ECGT-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt gegen Greenwashing. Unternehmen müssen künftig gewährleisten, dass ihre Umweltaussagen transparent und wissenschaftlich fundiert sind, um die KonsumentInnen nicht in die Irre zu führen,“ so Dr. Wagesreiter. „Dadurch wird sichergestellt, dass VerbraucherInnen eine informierte Kaufentscheidung treffen können und wirklich nachhaltige Produkte gefördert werden.“
Die Richtlinie muss bis März 2026 ins nationale Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, die neuen Regelungen treten bis spätestens September 2026 in Kraft. Weitere europäische Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz, die auf das gesteigerte Umweltbewusstsein der UnionsbürgerInnen sowie das Ziel einer klimaneutralen Union im Rahmen des European Green Deals abzielen, befinden sich bereits in Vorbereitung. Die EU plant zusätzliche Richtlinien, um klare Vorgaben für Umweltaussagen festzulegen und Greenwashing weiter einzudämmen.