Salzburg (OTS) – Im Rahmen ihrer Ständigen Konferenz trafen sich die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs am 20. und 21. Oktober in Salzburg. Im Zentrum standen unter anderem die Stärkung der Kinderrechte auf europäischer und nationaler Ebene und die Umsetzung der EU-Kinderrechtestrategie in Österreich, eine tiefgreifende Schulreform sowie die Verbesserung des häuslichen Unterrichts, das Thema psychische Gesundheit und Grundrechte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Abschließend formulierten die Kinder- und Jugendanwält*innen drei zentrale Forderungen:
Das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sicherstellen
Die Pandemie verdeutlicht einmal mehr den massiven Mangel an Fachkräften im sozialen und gesundheitlichen Bereich für Kinder und Jugendliche. Es fehlt überall an Personal: in der Kinder- und Jugendhilfe, den Kinder- und Jugendpsychiatrien, der Sozialarbeit und im Bildungsbereich – bei Schulärzt*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Elementarpädagog*innen.
Durch den Mangel an qualifiziertem Fachpersonal werden zahlreiche Kinderrechte verletzt – etwa das Recht auf bestmögliche Entwicklung (Artikel 6 der Kinderrechtskonvention) oder der Anspruch auf Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die festgelegten Normen entsprechen und deren Zahl und fachliche Eignung des Personals gesichert ist (Artikel 3). Zusätzlich ist derzeit das Recht auf bestmögliche Betreuung von Kindern (Artikel 18) nicht gewährleistet. Der Elementarpädagogik kommt eine Schlüsselrolle in der kindlichen Entwicklung zu, die Kinder- und Jugendanwält*innen fordern deshalb seit langem eine Erhöhung des Personalschlüssels und kleinere Gruppen. Zudem benötigt es für alle obengenannten Berufsgruppen bessere Rahmenbedingungen, eine faire Entlohnung, sowie eine praxisorientierte qualitätsvolle Ausbildung.
Wesentlicher Ausbau der psychosozialen Versorgung
Schon vor Ausbruch der Pandemie litten viele Kinder und Jugendliche unter psychischen Problemen, durch die Covid-19-Krise hat sich die Situation verschärft. Ängste, Depressionen, Ess- und Schlafstörungen, auch suizidale Gedanken haben österreichweit massiv zugenommen. Kinder- und Jugendpsychiatrien sehen sich mit einer verdoppelten Anzahl von minderjährigen Patient*innen konfrontiert, diese werden immer jünger.
Die kijas Österreichs fordern deshalb die Schaffung einer vielfältigen Angebotslandschaft für die psychosoziale Versorgung junger Menschen. Es müssen niederschwellige Angebote ausgebaut werden, die einen Zugang zu psychosozialer Beratung und Unterstützung auch ohne Diagnose ermöglichen – für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen. Weiters müssen (therapeutische) Gruppenangebote geschaffen und erweitert werden, die für junge Menschen die Möglichkeit bieten, mit- und voneinander zu lernen. Sie haben sich vor allem bei Kindern mit ähnlichen Belastungserfahrungen bewährt. Hier müssen unbedingt bürokratische Hürden beseitigt werden.
Zuletzt dürfen Therapieplätze für Kinder und Jugendliche nicht kontingentiert werden. Schon vor Ausbruch der Pandemie sprach die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit von 60.000 – 80.000 fehlenden Therapieplätzen für Kinder und Jugendliche. Wenn junge Menschen eine Therapie benötigen und diese indiziert ist, dann muss diese Therapie finanziert werden. Es braucht hier österreichweit, in allen Bundesländern, in Stadt und Land, eine Vereinheitlichung und Sicherstellung der Verfügbarkeit von Unterstützungsangeboten.
Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ab Tag 1
Auch wenn die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in Österreich derzeit fast wieder auf dem Niveau von 2015 liegt, ist eine altersentsprechende Betreuung nicht gewährleistet. Es herrscht eine eklatante Lücke im Versorgungssystem – Kinder sitzen monatelang in Erstaufnahmezentren fest, die Verteilung auf die Bundesländer funktioniert aufgrund des fehlenden politischen Willens nicht. Die kijas Österreichs fordern deshalb – wie auch zahlreiche andere Organisationen wie die Kindeswohlkommission, UNHCR oder asylkoordination – eine rasche Zuteilung der Kinder und Jugendlichen an die Bundesländer, die schnellstmögliche Obsorgeübertragung, sowie die Versorgung in Einrichtungen, die den Standards der Kinder- und Jugendhilfe entsprechen.