Wegen Verletzung der Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit und des Datenschutzes
Innsbruck, Baden (OTS) – Ende Jänner 2022 wurde die Impfpflicht für COVID-19 beschlossen, trotz heftiger Kritik und tausender ablehnenden Stellungnahmen. Mit 15. März sollte sie dann gelten. Daraus wurde bekanntlich nichts, denn bis 31. Mai hat sie der Gesundheitsminister mit Verordnung teilweise außer Kraft gesetzt, aber wie lange noch? – „Die Menschen werden schon zu lange im Unklaren gelassen“, kritisieren die beiden Anwälte Dr. Christian Ortner (Innsbruck) und Mag. Gottfried Forsthuber (Baden bei Wien).
Antragsteller aus dem Gesundheitsbereich
Sie vertreten über 1.200 Österreicher und EU-Bürger. In ihrem Namen haben sie Gesetzesüberprüfungen (Normprüfungsantragen) beim Verfassungsgerichtshof beantragt. Außerdem fechten sie das Impfpflichtgesetz an. Ab morgen setzt der VfGH die Bearbeitung von Anträgen gegen den Lockdown für Ungeimpfte fort und bearbeitet auch erste Anträge gegen die die Impfpflicht. Die Anträge von Ortner und Forsthuber im Namen von 1.200 ÖsterreicherInnen werden später an der Reihe sein. Rund ein Drittel der Mandanten der beiden Rechtsanwälte sind im Gesundheitsbereich tätig, sie sind dem Impfdruck verstärkt ausgesetzt. In ihrem beruflichen medizinischen Alltag beobachten sie laufend Nebenwirkungen der Impfung und auch deren mangelnde Wirksamkeit.
Gesetz greift in Grundrechte ein
RA Forsthuber wird auch das Gesetz zum elektronischen Impfpass anfechten („Gesundheitstelematikgesetz): „Die Impfpflicht ist zu einer politischen Entscheidung verkommen”, sagt er. “Mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit hat das nichts mehr zu tun.“ RA Ortner bekräftigt: „Es ist untragbar, dass ein Gesetz, das derart in Grundrechte eingreift, sozusagen in Evidenz gehalten wird, mit der Möglichkeit, es jederzeit “scharf” zu stellen. Denn die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Therapie ist nicht ausreichend erprobt. Angesichts der immer harmloser verlaufenden Covid-Mutationen wie etwa Omikron sollte die Entscheidung zur Impfung jedem selbst überlassen bleiben. Damit sollte sich auch der VfGH auseinandersetzen!“
Gesetz widerspricht dem Datenschutz
Vorgebracht wird u.a., dass das vorliegende Gesetz gegen Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit verstößt sowie gegen das Verbot, einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen zu werden. Ebenso widerspricht es dem Grundrecht auf Datenschutz und dem Gleichheitsgrundsatz, indem es Menschen mit Wohnsitz in Österreich anders behandelt als etwa Urlauber.
Rasterfahndung im Verwaltungsstrafrecht
„Ab 1.Juni sind Strafen zu erwarten, die extensive Speicherung von Gesundheitsdaten läuft bereits. Durch das Impfpflichtgesetz werden grundlegende rechtliche Fragen aufgeworfen, die wir klären müssen. Es wurde ein neuer Deliktstypus geschaffen: die Rasterfahndung im Verwaltungsstrafrecht. Allesamt unverhältnismäßige Maßnahmen, die die Grundrechte verletzen“
so die beiden Anwälte abschließend