Wien (OTS) – „Als Justizministerin ist es mir ein großes Anliegen, die Korruptionsbekämpfung und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken. Gerade die Korruptionsermittler*innen bearbeiten heikle Causen und stehen dabei immer im Fokus der Öffentlichkeit. Es ist daher zentral, die ermittelnden Behörden bei ihrer komplexen Arbeit so weit wie möglich zu unterstützen“, so Justizministerin Alma Zadić.
Derzeit befindet sich die BVT-Reform in Begutachtung. Zweck der Bestimmung in der Strafprozessordnung war es, die geltende Rechtslage unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur zur Amtshilfe abzubilden und eine Möglichkeit zum Schutz nachrichtendienstlicher Informationen im Ermittlungsverfahren zu schaffen. Im Rahmen der laufenden Begutachtung wurde diese Novelle von Expert*innen kritisiert.
Die Begutachtung ist ein wichtiges Instrument der Bürger*innenbeteiligung. Es ist wichtig, dass sich Vertreter*innen der Praxis, der Wissenschaft sowie alle in Österreich lebenden Personen einbringen und ihre Kritik oder Zustimmung zu einem Gesetzesentwurf äußern. Diese bereite Beteiligung sichert uns qualitativ hochwertige Gesetze.
„Für mich ist selbstverständlich, dass wir das Begutachtungsverfahren ernst nehmen. Alle Stellungnahmen werden im Justizministerium genau geprüft und berücksichtigt. Dies gilt natürlich auch im vorliegenden Fall. Für mich ist klar, dass die Korruptionsermittlungen keinesfalls eingeschränkt oder gefährdet werden dürfen.“
Um den vorliegenden Entwurf bereits vor Ende der Begutachtung mit Expertinnen und Experten zu diskutieren und notwendige Änderungen zu besprechen, lädt Justizministerin Zadić zu einem Fachgespräch ins Bundesministerium für Justiz.
„Mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen des Verfassungsrechts, des Strafrechts und der Praxis werde ich in den nächsten Tagen die notwendigen Änderungen am Entwurf diskutieren. Es muss sichergestellt werden, dass die geplanten Änderungen keinesfalls zukünftige Korruptionsermittlungen gefährden.“
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