Medienbehörde präsentierte ersten Band einer Schriftenreihe zur EU-Verordnung
Wien (OTS) –
„Zensur-Vorwürfe gegen den DSA lassen sich nicht belegen. Er sorgt im Gegenteil dafür, Nutzer:innen vor sogenanntem Overblocking und nicht rechtmäßigen Eingriffen in das Recht auf freie Meinungsäußerung durch die Plattformen zu schützen“, sagte Prof. Kettemann. „Aber der DSA bietet auch ein Instrumentarium, um Rechtsverstöße wie Aufrufe zu Hass oder Gewalt gegen Menschen zu unterbinden und Persönlichkeitsrechte zu schützen. Das ist keine Zensur.“
Neben der Debatte über digitale Grundrechte wurden unter der Moderation von Andreas Kunigk, Pressesprecher KommAustria, verschiedene Aspekte des öffentlichen, digitalen Diskurses erörtert. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die wachsende Bedrohung durch Desinformation, Hass und Ausgrenzung auf die Zivilgesellschaft. Einigkeit bestand unter den Experten, dass es von essenzieller Bedeutung sei, den Digital Services Act nicht aufgrund internationalen Drucks abzuschwächen. Es gehe darum, bei Grundrechten im digitalen Raum keine Kompromisse einzugehen und Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen, diese zu wahren.
Die Studie „Der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit im Digital Services Act“ von Matthias Kettemann, Caroline Böck und Martin Müller kann über die Website der RTR unter https://www.rtr.at/DSA_Studie_Meinungsfreiheit heruntergeladen werden.