KommAustria verurteilt TV-Veranstalter wegen Gesetzesverstößen bei Berichterstattung zum Wiener Terroranschlag im November 2020

Behörde stellt Nichtachtung der Menschenwürde und Verletzungen journalistischer Sorgfaltspflichten fest

Wien (OTS) – Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020, hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) in zwei Verfahren gegen private Mediendienste-Anbieter Verstöße gegen die Bestimmungen zur Achtung der Menschenwürde und zur Wahrung der Sorgfaltspflichten nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) festgestellt. Ein ursprünglich drittes Verfahren wurde eingestellt.

Die Gesetzesverstöße wurden bei der Red Bull Media House GmbH in deren Fernsehprogramm „Servus TV“ und bei der A. Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH in deren Fernsehprogramm „oe24 TV“ festgestellt. Laut Bescheiden der Behörde, wurden in beiden Programmen unter anderem tödliche Schüsse auf einen Passanten, Bilder eines angeschossenen Polizisten, schwer und schwerst verletzte Personen, von denen eine später verstarb und schließlich die Leiche des Attentäters in einer die Menschenwürde dieser Personen nicht achtenden Form gezeigt und damit gegen § 30 Abs. 1 AMD-G verstoßen.

Dazu bedienten sich beide Programme während des laufenden Polizeieinsatzes wiederholt und entgegen der Aufrufe der Exekutive nutzergenerierter Video- und sonstiger Bildmaterialien, die Menschen in existentiellen Ausnahmesituationen zeigten. Damit wurde den anerkannten journalistischen Grundsätzen nicht entsprochen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung nicht mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft, was einen Verstoß gegen § 41 Abs. 5 AMD-G bedeutet.

Beide Mediendiensteanbieterinnen haben die jeweils sie betreffende Entscheidung der KommAustria drei Mal im Hauptabendprogramm der beiden Fernsehprogramme zu verlesen. Dazu sind festgelegte Formulierungen der Behörde zu verwenden.

Die auf der Website der RTR Medien unter https://www.rtr.at/Bescheid_oe24tv_Berichterstattung_Terror und unter https://www.rtr.at/Bescheid_ServusTV_Berichterstattung_Terror veröffentlichten Bescheide sind noch nicht rechtskräftig.

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

ORS Rechtsanwälte
rechtsanwalt-wolfgang-Orsini-und-Rosenberg
5,0

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter