KommAustria zertifiziert „Trusted Flaggers“ für schnelle Hilfe im Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte auf Online-Plattformen

Medienbehörde informiert als Koordinatorin für digitale Dienste über sachkundige Anlaufstellen

Wien (OTS) – Neben nützlichen und interessanten Informationen oder dem persönlichen Austausch unter Nutzer:innen, finden sich auf Online-Plattformen auch immer wieder rechtswidrige Inhalte. Deren Bandbreite ist groß und reicht von der Verherrlichung von Terrorismus und diesbezüglicher Anstiftung über Kindesmissbrauch, Cyberbullying, Verstöße gegen den Datenschutz und die Verletzung der Privatsphäre bis hin zu Verletzungen von geistigem Eigentum, Betrug – etwa durch Fake-Shops – und vielem mehr. Das EU-weit geltende „Gesetz über digitale Dienste“ (Digital Services Act, DSA) schreibt den Plattformen nutzerfreundliche Verfahren vor, mit denen Personen oder Einrichtungen rechtswidrige Inhalte schnell und leicht melden können. Hier können sogenannte „Trusted Flaggers“, also als vertrauenswürdige Hinweisgeber zertifizierte Organisationen, bei der Rechtsdurchsetzung helfen, denn ihre Meldungen müssen von den Plattformen vorrangig behandelt und entschieden werden.

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ist als nationale „Koordinatorin für digitale Dienste“ (Digital Services Coordinator, DSC) für die Durchsetzung des DSA in Österreich zuständig und hat nun fünf in Österreich ansässige Organisationen als Trusted Flaggers zertifiziert. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist, dass die Organisationen einen entsprechenden Antrag stellen und die erforderlichen Vorgaben erfüllen. Dazu gehört der Nachweis der besonderen Sachkenntnis und Kompetenz im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten und digitalen Technologien sowie Transparenz über deren finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit, insbesondere von Online-Plattformen.Die von der KommAustria zertifizierten Trusted Flaggers für Österreich sind:

· die Arbeiterkammer mit ihrer Expertise im Bereich des Konsumentenschutzes,
· die Internet Ombudsstelle des ÖIAT, die Beratung bei Problemen mit Online-Shopping, Datenschutz, Persönlichkeits- und Urheberrechten sowie Hass im Netz bietet,
· die Beratungsstelle Rat auf Draht mit bekannter Kompetenz im Bereich Kinderrechte und Jugendschutz,
· der Schutzverband für unlauteren Wettbewerb, dessen Spezialgebiet unlautere Geschäftspraktiken und der gewerbliche Rechtsschutz sind,
· die LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten für den Bereich Urheberrecht.

Trusted Flagger gab es schon bisher auf Basis individueller Vereinbarungen zwischen Plattformen und Organisationen. Nunmehr müssen aber Meldungen von Trusted Flaggers, die durch den nationalen Koordinator für digitale Dienste zertifiziert sind, auf allen Online-Plattformen priorisiert behandelt werden. Die zertifizierten Trusted Flagger müssen zudem einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht vorlegen.

Auch wenn Meldungen dieser Organisationen vorrangig zu behandeln sind, sind sie für die Online-Plattformen dennoch nicht rechtsverbindlich und bedeuten keineswegs eine Verpflichtung, den Inhalt herunterzunehmen oder den Zugang dazu zu sperren. Teilen die Plattformen, die selbst eine rechtliche Einschätzung vornehmen müssen, die Ansicht der Trusted Flaggers nicht, so wäre eine Klärung nach rechtstaatlichen Prinzipien nur durch Anrufung ordentlicher Gerichte durch den/die betroffenen Nutzer:in möglich.

Die Zertifizierungs-Entscheidungen der KommAustria zu den fünf Trusted Flaggers sind auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unter https://www.rtr.at/medien/entscheidungen abrufbar. Dort finden sich unter https://www.rtr.at/Trusted_Flaggers auch weitere Informationen zum Thema.

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