ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Trinko klärt, welche Fristen eingehalten werden müssen, ob einem im Urlaub oder Krankenstand gekündigt werden kann und wann eine Anfechtung möglich ist
Wien (OTS) – Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise konnten in Österreich durch die Kurzarbeit zwar abgefedert werden. Trotzdem rechnen ÖkonomInnen mit einer steigenden Arbeitslosigkeit im Herbst. „Ein Kündigung ist nicht nur emotional eine schwierige Angelegenheit. Da ist es wichtig, genau über seine Ansprüche Bescheid zu wissen“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko. „Bei Kündigungen müssen zum Beispiel bestimmte Fristen und Termine eingehalten werden, die je nach Dauer der Beschäftigung und je nach Kollektivvertrag unterschiedlich sein können“, erklärt der Arbeitsrechtsexperte. „Außerdem können sich betroffene ArbeitnehmerInnen bei Vorliegen bestimmter Gründe nachträglich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen.“
Weil viele ArbeitnehmerInnen zu Recht besorgt sind, beantwortet ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Trinko die wichtigsten Fragen zur Kündigung:
- Was ist der Unterschied zwischen Entlassung, Kündigung und einvernehmlicher Auflösung?
- Welche Fristen und Termine müssen bei einer Kündigung eingehalten werden?
- Können ArbeitnehmerInnen auch im Urlaub oder Krankenstand gekündigt werden?
- Wie kann ich als ArbeitnehmerIn gegen eine Kündigung vorgehen?
Die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Kündigung stellt der ÖGB auf oegb.at zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
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Mag.a Barbara Kasper
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