Wien (OTS) – Die Leopold Museum-Privatstiftung bittet um Verständnis dafür, in der Causa Grünbaum aufgrund der in den USA eingebrachten Klage gegenwärtig keinen Kommentar abzugeben.
Wir verweisen jedoch auf die jahrelange, akribisch durchgeführte Provenienzforschung sowie auf den Beschluss des eigens zur Erwägung derartiger Sachverhalte eingerichteten beratenden Gremiums („Michalek-Kommission“). Dieses fand in dem hier vorliegenden Fall keine Beweise dafür, dass es sich bei den gegenständlichen Bildern um während der NS-Zeit entzogene Kunstwerke handelt.
Die Werke waren in der zweiten Hälfte der 1950-er Jahre von Fritz Grünbaums Schwägerin, Mathilde Lukacs an bzw. über den Schweizer Kunsthändler Eberhard W. Kornfeld (Galerie Klipstein & Kornfeld) verkauft worden. Das beratende Gremium hielt in dem am 18. November 2010 hinsichtlich der untersuchten Bilder gefassten Beschluss fest: „Stünden sie im Bundeseigentum und wäre das Kunstrückgabegesetz … anwendbar, so könnte nach den dem Gremium vorliegenden Unterlagen kein Tatbestand des § 1 Abs 1 Kunstrückgabegesetz festgestellt werden“.
Ausführliche Informationen zu Fritz Grünbaum im Lexikon der österreichischen Provenienzforschung
Zur Provenienzforschung im Leopold Museum im Lexikon der österreichischen Provenienzforschung
Beschluss des beratenden Gremiums vom 18. November 2010 auf Grundlage des Dossiers Fritz Grünbaum