Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht erstmals Daten auf Basis novellierter Regelungen für das erste Halbjahr 2024

Neue Pflicht zur Meldung ab dem ersten Euro offenbart nahezu dreifache Anzahl werbender öffentlicher Rechtsträger – detaillierte Visualisierung der Geldflüsse

Wien (OTS) – Eine Novelle des erstmals im Jahr 2012 in Kraft getretenen Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) hat mit dem Jahr 2024 für die davon betroffenen öffentlichen Rechtsträger, aber auch für die mit der Vollziehung beauftragte Medienbehörde KommAustria erhebliche Veränderungen bewirkt. Der Behörde obliegt nach dem Gesetz die Erfassung und Veröffentlichung von Daten, mit denen öffentliche Rechtsträger ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber bekanntzugeben haben.

Heute legte die KommAustria die Meldedaten für das erste Halbjahr 2024 vor. Demnach hat sich im Zuge der gesetzlichen Änderungen das Volumen der eingehenden Meldungen, die Anzahl der meldenden Rechtsträger und die Summe der gemeldeten Ausgaben deutlich erhöht. Unter anderem wurde eine zuvor geltende, sogenannte Bagatellgrenze abgeschafft, nach der Werbeschaltungen von weniger als 5.000 Euro pro Medium und Quartal nicht meldepflichtig waren. Gleiches galt für Inserate in Print-Publikationen, die seltener als vier Mal im Jahr erschienen. Nun sind sämtliche Schaltungen ab dem ersten Euro ebenso zu melden, wie die zuvor vom Gesetz nicht umfassten Außenwerbemaßnahmen auf beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Neu ist auch die erweiterte Visualisierung der gemeldeten Daten in interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken sowie eine Veranschaulichung der geschalteten Werbe-Sujets.„Mit den heute von uns veröffentlichten Daten bestätigt sich, dass die Gesetzesnovelle einen erheblichen Gewinn für die Medientransparenz bedeutet“, sagt Dr.in Martina Hohensinnzuständiges Mitglied der KommAustria. „Es entsteht damit ein viel klareres Bild von Werbe-Kooperationen der öffentlichen Hand mit Medien. Insbesondere die gesetzlich geforderte Visualisierung der Daten, die wir mit Unterstützung der FH Joanneum Graz umgesetzt haben, veranschaulicht auf beeindruckende Weise Ausgaben und Geldflüsse auf verschiedensten Ebenen. Das ist ein sehr großes Projekt, das wir dank des großen Engagements der Projektbeteiligten unserer Geschäftsstelle RTR Medien, aber auch mit sehr tatkräftiger Unterstützung der meldepflichtigen Rechtsträger umsetzen konnten“, so Hohensinn.Die jetzt veröffentlichten Daten zeigen, dass 1.465 öffentliche Rechtsträger im ersten Halbjahr 2024 Ausgaben für Schaltungen in Medien tätigten oder Förderungen für Medieninhaber vergaben. Das entspricht nahezu einer Verdreifachung der bisher durchschnittlich gut 500 Rechtsträger, die noch im Jahr 2023 nach der alten Fassung des Medientransparenzgesetzes quartalsweise Werbeschaltungen und Förderungen gemeldet hatten. Die Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summiert sich auf knapp 75.000 Werbemaßnahmen und Förderungen im ersten Halbjahr 2024, von denen rund 74.400 auf Werbe- und Informationsschaltungen entfallen. Die für Letzteres gemeldete Gesamtsumme betrug 196,5 Millionen Euro. Zuletzt waren nach altem Gesetz für das zweite Halbjahr 2023 insgesamt 115,5 Millionen Euro für Werbe- und Informationsschaltungen gemeldet worden.

5.334 Rechtsträger fielen im ersten Halbjahr 2024 unter die Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz. 3.869 meldeten keine Ausgaben.

Die umfangreichen Daten sind ab dem 15. Oktober 2024, 11:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen dort, auch für vorangegangene Meldezeiträume, als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können: https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (siehe dort Rubrik „Medien“/“Medientransparenz Datenbekanntgabe ab 2024“).

In den interaktiv nutzbaren Grafiken und Diagrammen der Datenvisualisierung unter https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at sind Filter und Darstellungsformen frei wählbar. So kann beispielsweise dargestellt werden, was und in welchem Umfang ein einzelnes Ministerium, die ganze Bundesregierung, eine Gemeinde oder ein Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand bei Medien inseriert hat oder umgekehrt, welche Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten haben. Darüber hinaus können aus der Datenbank der KommAustria nun sogar rund 36.500 Werbe-Sujets abgerufen werden, also beispielsweise Annoncen, Werbefilme oder Hörfunkspots von Rechtsträgern, die für derartige Maßnahmen insgesamt mehr als 10.000 Euro im 1. Halbjahr 2024 ausgegeben haben.

Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) finden sich unter medientransparenz.at.

Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at

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