Seit 2017 dürfen Plattformen keinem Hotel vorschreiben, wie hoch die Preise auf der eigenen Website sind. Der EuGH geht jetzt noch einen Schritt weiter.
Wien (OTS) – So hielt der Europäische Gerichtshof fest, dass Buchungsplattformen sich positiv auf den Wettbewerb auswirken, doch konnte Booking nicht nachweisen, dass Bestpreisklauseln dazu notwendig oder auch nur verhältnismäßig sind. Als erwiesen sieht der EuGH jedoch an, dass weite Bestpreisklauseln den Wettbewerb zwischen den Plattformen verringern und kleine oder neue Plattformen behindern. Auch konnte Booking nicht nachweisen, dass enge Bestpreisklauseln nötig sind. Damit stehen beide vor dem Aus.