Veröffentlichungen und News zum
österreichischen Recht
Allgemeiner Vertrags‑Rechtsschutz für die Anmietung unbeweglicher Sachen
Der Oberste Gerichtshof hatte den Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz nach Art 23.2.1.2 ARB 2018 zu beurteilen. Als primäre Risikoumschreibung umfasst der Allgemeine
Zeitpunkt der Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunftserteilung im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens
Im Fall eines rechtzeitig, innerhalb der einjährigen Präklusivfrist des § 95 Ehegesetz gestellten Aufteilungsantrags kann das Begehren auf Auskunftserteilung analog
Liechtensteinischer Anwalt in Österreich auch bei Anwaltspflicht
Die Rechtsanwaltsprüfung ersetzt eine Ergänzungsprüfung nach dem Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Keine unmittelbare Zuleitung bei natürlichem Wasserzufluss
Eine unmittelbare Zuleitung auf das Grundstück des Nachbarn, die von diesem untersagt werden könnte, setzt Änderungen der natürlichen Gegebenheiten voraus,
Eine mit guten Gründen vertretbare Auslegung einer Norm begründet keine Lauterkeitswidrigkeit
Der Wortlaut der Bestimmung in der Verordnung über den Wiener Taxitarif ist hinsichtlich der Zuschläge nicht eindeutig, sodass auch die
§ 28a Abs 4 Z 1 Suchtmittelgesetz „Straftat“
Historisches Geschehen, nicht rechtliche Kategorie.. Die Voraussetzungen der Qualifikation des § 28a Abs 4 Z 1 Suchtmittelgesetz (SMG) sind erfüllt,
Geschäftsführung ohne Auftrag und Pflegeleistungen
Ein auf „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gestützter Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen im Einvernehmen mit dem Leistungsempfänger (Geschäftsherrn) erbracht werden.
Vorrang gerichtlichen Strafrechts vor Verwaltungsstrafrecht
Eine Tat ist nur dann als Verwaltungsübertretung strafbar, wenn sie nicht gleichzeitig auch den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der
Anspruch auf Tagesgeld nach dem Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe
Die kollektivvertragliche Regelung ist so zu verstehen, dass Tagesgeld nur für solche Fahrtätigkeiten oder Abwesenheiten vom Dienstort (daher auch für
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