Mehr Fairness und Rechtssicherheit für freie Theaterschaffende
Wien (OTS) – Die von der Bundesregierung erarbeitete Novelle des Theaterarbeitsgesetzes (TAG) hat heute den Ministerrat passiert. Kernanliegen der Reform sind mehr Rechtssicherheit und eine bessere Absicherung für freischaffend tätige Schauspieler:innen, Sänger:innen sowie Tänzer:innen an Österreichs Theatern und Festivals.
„Der heutige Beschluss im Ministerrat zielt darauf ab, die Fairness zu erhöhen und die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Gastverträgen und der Vermittlung von Bühnenarbeitsverhältnissen zu stärken. Die Gesetzesänderung ist darauf ausgerichtet, mehr Klarheit und Transparenz in Bühnenarbeitsverhältnissen sicherzustellen und die rechtliche Grundlage für die Theaterarbeit zu stärken. Das ist insbesondere aus arbeitsrechtlicher Sicht ein wichtiger Schritt“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
„Das neue Theaterarbeitsgesetz wird mehr Fairness und Rechtssicherheit für Österreichs darstellende Künstler:innen bringen“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. „Wir sorgen für mehr Klarheit zwischen den unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen im Theaterbereich, die der Komplexität und Flexibilität dieses wunderschönen Arbeitsfelds gerecht werden.“
Die Novelle des Theaterarbeitsgesetzes war im vergangenen Herbst einer Begutachtung unterzogen worden. Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wurden auf Basis der Rückmeldungen noch einige technische Änderungen vorgenommen sowie eine inhaltliche Verbesserung in Bezug auf die Frage, ab welchem Verdienst Künstler:innen Gastverträge bekommen.
Die Arbeiten an der Novelle fußten auf einer von Bundesminister Kocher und Staatssekretärin Mayer eingerichteten Arbeitsgruppe, der Vertreter:innen der Ressorts sowie der Arbeitgeber:innen und der Arbeitnehmer:innen angehörten. Die Einrichtung der Arbeitsgruppe ging unter anderem auf den von Staatssekretärin Mayer während der Pandemie gestarteten Fairness-Prozess zurück. Im Zuge dessen wurde klar, dass die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse – Anstellung, befristete Anstellung, Gastvertrag und Werkvertrag – besser voneinander abgegrenzt werden müssen.
Die Novelle ermöglicht außerdem eine bessere Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Arbeit und klärt Auslegungsfragen im Bereich der Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen. Die geplanten Änderungen sollen mit 1. September 2025 in Kraft treten.