ÖAMTC: Jährlich fast 500 Unfallbeteiligte ohne Lenkberechtigung ertappt

“Scheinlos” unterwegs – Dunkelziffer hoch, hohe Strafen möglich

Wien (OTS) – In den vergangenen fünf Jahren (2018-2022) waren mehr als 2.400 Personen ohne gültige Lenkberechtigung an Unfällen beteiligt (Quelle: Statistik Austria). Durchschnittlich sind das pro Jahr fast 500 Personen, bei denen bei der Unfalldatenaufnahme “kein Führerscheinbesitz” steht. Zehn “scheinlose” Lenker:innen starben im Jahr 2022 bei Unfällen – sieben mit Pkw, zwei mit Motorrad, eine mit Moped. “Die Zahl derer, die bei Unfällen ohne Lenkberechtigung registriert werden, dürfte aber nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Dunkelziffer muss weit höher liegen – so liegen keine aktuellen Zahlen vor, wie viele ‘scheinlose Personen’ bei Verkehrskontrollen ertappt werden. Gar nicht zu reden von denen, die unentdeckt ohne Schein fahren”, erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Die meisten Personen, die ohne vorgeschriebene Lenkberechtigung bei der Unfalldatenaufnahme aufgeflogen sind, waren unter 40 Jahre. Und mit 88 Prozent waren es fast ausschließlich Männer. Vom Fahrzeugtyp führen Quadfahrer:innen die Negativ-Statistik mit 5,6 Prozent Anteil an, gefolgt von Arbeitsmaschinen-, Moped- und Motorradlenker:innen.

Zwtl.: Gründe, warum Menschen ohne Lenkberechtigung unterwegs sind

* Kein Führerschein: Manche Menschen haben – aus Zeit-, Bequemlichkeits- oder Kostengründen – nie einen Führerschein gemacht. Oder sie haben die Fahrprüfung nicht geschafft. Oder sie sind zu jung.

* Falscher Führerschein: Manchmal ist die “scheinlose” Fahrt ein Irrtum oder Ignoranz – wenn man für das Kfz nicht die richtige Lenkberechtigung hat. “Gesetzliche Änderungen können auch die Lenkberechtigungen betreffen – den Mopedführerschein gibt es in Österreich erst seit zehn Jahren”, so Seidenberger. Auch für Quads gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Motorisierung und Größe. Die Expertin rät, vor Inbetriebnahme jedes Kfz sicherzustellen, dass man die erforderliche Berechtigung hat.

* Führerschein weg: Bei groben Delikten wie Alkohol und Drogen am Steuer, mehrmaligem Missachten von Rotlicht oder Rasen kann die Polizei die Lenkberechtigung entziehen. Für die Wiedererlangung gibt es dann bestimmte Vorgaben. “An die sollte man sich halten und keinesfalls ‘schwarzfahren’. Das macht alles nur schlimmer”, warnt die ÖAMTC-Expertin und stellt klar: “Egal aus welchem Grund keine Lenkberechtigung vorliegt: Es ist ein No-Go und strengstens verboten, ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen, ohne den dafür notwendigen Führerschein zu haben. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss mit Konsequenzen rechnen.”

Zwtl.: Fahren ohne Lenkberechtigung – hohe Strafen und Haft möglich, Versicherung zahlt bei Unfall nicht

Lenkt man ein Kfz ganz ohne Lenkberechtigung (egal ob Führerschein nie gemacht oder wegen eines Delikts entzogen), muss man mit einer Geldstrafe von 363 Euro bis 2.180 Euro rechnen. Kann man die Strafe nicht bezahlen, ist alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen möglich. Das gilt auch, wer etwa den B-Führerschein besitzt, allerdings mit einem Fahrzeug unterwegs ist, für das Klasse A benötigt wird. Mit der Anzahl der Vergehen steigt auch das Ausmaß der Strafe. “Wer zum zweiten Mal wegen des Lenkens eines Fahrzeugs ohne Führerschein angezeigt wird, dem kann anstelle der Geldstrafe sofort eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen blühen. Ab dem dritten Mal können Geld- und Freiheitsstrafe sogar gleichzeitig verhängt werden”, informiert ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.

Wer seinen Führerschein verloren oder vergessen hat und diesen (oder eine Verlustanzeige) bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 20 Euro rechnen.

Ist man ohne Lenkberechtigung in einen Unfall verwickelt, hat das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen: Die Versicherung kann die Haftung ablehnen und Regressforderungen geltend machen – die Schäden des Unfallgegners müssen dann selbst bezahlt werden. Das betrifft übrigens auch privat ge- bzw. verliehene Fahrzeuge: Wer sein Fahrzeug anderen Personen überlässt, muss sich vergewissern, dass diese eine entsprechende Lenkberechtigung haben. Passiert ein Unfall, gilt sonst: ohne Führerschein kein Versicherungsschutz.

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