Änderungen beim Pickerl, Preisanpassungen bei Vignette und Parkgebühren, 34. StVO-Novelle soll Fahrzeugbeschlagnahme bei extremer Raserei ermöglichen
Wien (OTS) – 2023 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.
Neu beim “Pickerl” – QR-Code ab Februar, Verbrauchsdaten-Erfassung ab Mai
Ab 2. Februar 2023 wird das §57a Gutachten, das sogenannte “Pickerl”, mit einem neuen Layout versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.
Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Der ÖAMTC sieht eine Weitergabe der Daten zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer kritisch.
Ab August diebstahlrelevante Kfz-Bauteile für alle Werkstätten zugänglich
Im August 2023 soll SERMI online gehen. SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) soll freien Werkstätten einen standardisierten Zugang zur Reparatur von diebstalrelevanten Bauteilen (Schlüssel, Schlösser, Wegfahrsperre) ermöglichen. Dies ist ein Meilenstein in der Aufrechterhaltung der freien Werkstattwahl, da Zugangs-Beschränkungen zur Fahrzeugelektronik die Arbeit von freien Werkstätten zusehends erschweren.
34. StVO-Novelle – Fahrzeugbeschlagnahme für extreme Raserei geplant
Im kommenden Jahr könnte mit der 34. StVO-Novelle die schon in Medien kolportierte Fahrzeugbeschlagnahme und die Versteigerung bei extremer Raserei kommen. Diese Novelle wirft aber sehr viele Fragen auf, sowohl verfassungsrechtliche als auch zum Umgang mit Umgehungen, und dürfte noch etwas auf sich warten lassen.
Preisanpassungen bei Vignette und Parkgebühren
* Vignette – Preisanpassung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst. Somit kostet 2023 die Pkw-Jahresvignette 96,40 Euro, jene für Motorräder 38,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 29,00 Euro für Pkw bzw. 14,50 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,90 Euro für Pkw bzw. 5,80 Euro für Motorräder.
* Erhöhung der Parkgebühren in Wien: In Wien wird ab 1. Jänner 2023 die Parkometerabgabe (Parkscheingebühr) um 0,15 Euro pro halbe Stunde erhöht.
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen-2023.