Bei falscher Bereifung drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro – Reifenwechsel-Termin rechtzeitig buchen, WinterFit-Überprüfung empfohlen
Wien (OTS) – Am 1. November gilt auf Österreichs Straßen wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht: Bei Pkw, Klein-Lkw und „Mopedautos“ müssen ab diesem Zeitpunkt bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an allen Rädern wintertaugliche Reifen montiert sein. Auch wenn die Temperaturen mitunter noch herbstlich-mild sind, ist es ratsam, bereits jetzt einen Termin für den Reifenwechsel zu vereinbaren. „Kommt es zu einem plötzlichen Winter- bzw. Kälteeinbruch, sind die Werkstätten oft schon auf Wochen ausgebucht. Zudem kann es nachts oder in höheren Lagen bereits jetzt empfindlich kalt sein – einfache Straßennässe kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden“, sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.
Zwtl.: Vorsicht – Sommerreifen im Winter können gefährlich und teuer werden
Wer den Wechsel auf Winterreifen zu spät oder gar nicht durchführt, riskiert so einiges, wie der Club-Jurist weiß: „Falsche Bereifung kann nicht nur Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, sondern auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen haben. Abgesehen davon schränken Sommerreifen die Fahrsicherheit bei winterlichen Bedingungen enorm ein.“ Ist man aktuell in höheren Lagen unterwegs und wird vom Winter überrascht, gilt rein rechtlich: „Als Alternative zu Winterreifen können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern der Sommerbereifung montiert werden – das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße so gut wie durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist“, so der ÖAMTC-Rechtsberater.
„Kommt es bei winterlichen Bedingungen zu einem Unfall mit Sommerreifen, müsste man tatsächlich beweisen, dass dieser Unfall auch mit Winterbereifung passiert wäre – ansonsten trifft den:die Fahrer:in zumindest Mitverschulden“, erläutert Nikolaus Authried. Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person muss dem:der Geschädigten jedenfalls Schadenersatz leisten – denkbar ist allerdings, dass sich die Versicherung beim Unfallverursachenden regressiert, d. h. die Schadensumme unter gewissen Umständen zurückverlangt (bis 11.000 Euro).
Für Kaskoversicherte, die im Winter mit Sommerbereifung verunfallen, gilt: Deckt die abgeschlossene Polizze nur „leicht fahrlässig“ verursachte Schäden, zahlt die Versicherung höchstwahrscheinlich nicht, sobald ein weiterer Umstand, z. B. überhöhte Geschwindigkeit oder Ablenkung durch Handy-Nutzung, hinzukommt. „Wird bei dem Unfall auch eine Person verletzt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren“, warnt der ÖAMTC-Jurist.
Bei Unklarheiten nach einem Unfall oder Problemen mit der Schadenabwicklung bei der Versicherung, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der ÖAMTC-Rechtsberatung. Infos unter Rechtsberatung | ÖAMTC (oeamtc.at).
Zwtl.: ÖAMTC appelliert: Auto insgesamt für die kalte Jahreszeit rüsten
Neben den Reifen sollte auch das Auto selbst einem Winter-Check unterzogen werden. Altersschwache Batterien sind die häufigste Pannenursache. Ist die Batterie älter als vier Jahre oder nur im Kurzstreckenbetrieb im Einsatz, sollte man noch vor dem ersten Kälteeinbruch eine Überprüfung durchführen lassen. Außerdem wichtig, um den Pkw für den Winter vorzubereiten: Frostschutz für die Scheibenwaschanlage, Wischerblätter prüfen (und bei Bedarf austauschen), Gummidichtungen imprägnieren und die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung sicherstellen und gegebenenfalls Lampen erneuern.
Mitglieder können beim ÖAMTC eine kostenlose „WinterFit“-Überprüfung in Anspruch nehmen – alle Infos unter ÖAMTC gratis WINTERFIT-Überprüfung | ÖAMTC (oeamtc.at). An den Stützpunkten des Mobilitätsclubs kann man auch die Reifen umstecken lassen – Infos und Termine unter www.oeamtc.at/termine.
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