ÖAMTC-Juristin gibt Tipps und klärt Betroffene über ihre Rechte auf
Wien (OTS) – Aktuell kommt es zu Warnstreiks am Flughafen in München – am Donnerstag und Freitag (27. und 28. Februar) werden Berichten zufolge fast alle geplanten Flüge gestrichen. Auch abseits der Hauptreisesaison ist der Flughafen München ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt für Flugreisende und Geschäftsverkehr. Betroffene Reisende wissen oft nicht, ob sie vorsichtshalber umbuchen sollen oder ob sie Anspruch auf Entschädigungen haben, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird. „Erste Ansprechpartnerin für Informationen ist die Fluglinie selbst, bei Pauschalreisen auch der Veranstalter. Airlines bieten online oder telefonisch aktuelle und ausführliche Informationen über den gebuchten Flug und benachrichtigen die Passagier:innen teilweise auch direkt, z. B. via SMS“, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
* Entschädigungen: Bei Annullierung, Überbuchung oder bei größeren Ankunftsverspätungen ab drei Stunden haben Passagier:innen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis zu 600 Euro – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher Umstand“ daran schuld ist. „Ob ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist, hängt immer vom Einzelfall ab und davon, ob Fluggesellschaften nachweisen können, dass sie alles Zumutbare unternommen haben, um die Folgen des Streiks für die Passagier:innen zu vermeiden bzw. diese Folgen unvermeidbar waren“, weiß die Expertin.
* „Gestrandet“ am Urlaubsort: Die Airline oder der Veranstalter müssen ihre Kund:innen auch bei der Rückreise betreuen – unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist oder nicht. Verpflegung samt Getränken sollte gestellt werden und wenn sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, muss die Airline oder der Veranstalter die Hotelkosten tragen.
ÖAMTC-Mitglieder können sich mit Fragen rund um Flugreisen an den Mobilitätsclub wenden: Die Jurist:innen beraten kompetent und kostenlos – und sind für Notfälle auch rund um die Uhr erreichbar. Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Details zu den Passagier:innen-Rechten und weitere Tipps für Betroffene gibt es unter Tipps für Betroffene von Streiks bei Fluglinien | ÖAMTC.