Mobilitätsclub klärt Irrtümer auf, die wichtigsten Themen im Überblick
Wien (OTS) – Am 1. Juli tritt die 35. StVO-Novelle in Kraft: Diese beinhaltet zahlreiche Neuerungen vor allem für die vollziehenden Behörden, etwa Bezirkshauptmannschaften, Städte und Gemeinden. Bereits im Vorfeld wurden vor allem die Themen „Geschwindigkeitsbeschränkungen“, „Radarkontrollen“ und „Grünblinken“ öffentlich diskutiert. Nicht alles hat jedoch seinen Weg in die Novelle gefunden.Zwtl.: Kein flächendeckendes Tempo 30 in Gemeinden
Die Verkehrsüberwachung bleibt weiterhin Aufgabe der Bezirkshauptmannschaften bzw. der Polizei. Diese können künftig jedoch Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, selbstständig Radarkontrollen durchzuführen. Dabei werden die Standorte im Vorfeld genau geprüft, etwa ob es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Hoffer begrüßt diese Klarstellung: „Geschwindigkeitskontrollen sollen auch weiterhin ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen und nicht der Einnahmenbeschaffung für Gemeinden oder gar privater Unternehmen.“
Zwtl.: Grünblinken bei Ampeln bleibt die Regel
Grünblinken wird nicht abgeschafft. Auch hier gab es im Vorfeld gegensätzliche Mutmaßungen. Lediglich in Ausnahmefällen dürfen künftig an stark frequentierten Auffahrten zu Autobahnen oder Schnellstraßen spezielle Ampeln errichtet werden, die zufahrende Fahrzeugkolonnen unterbrechen und nach ein paar Sekunden wieder umschalten. Dabei darf aus Gründen der Effizienz auf Grünblinken verzichtet werden. „Die sogenannte ‚Zuflussregelung‘ kann an neuralgischen Auffahrten den Verkehrsfluss auf der Autobahn verbessern und die Staugefahr reduzieren. An herkömmlichen Kreuzungen ändert sich jedoch nichts“, stellt Martin Hoffer abschließend klar.
Eine ausführlichere Fachinformation steht in Kürze auf Anfrage zur Verfügung.