OGH-Entscheidung: Nach AK-Klage musste Arbeitgeber KV-Einstufung richtigstellen – 200.000 Euro für ganze Berufsgruppe

Linz (OTS) – Die AK vertritt Arbeitnehmer/-innen nicht nur einzeln vor Gericht, sondern auch als ganze Berufsgruppen – etwa die Beschäftigten im handwerklichen Dienst der Justizbetreuungsagentur. Sie wurden nach Ansicht von Betriebsrat und AK vom Arbeitgeber im Kollektivvertrag falsch eingestuft. Drei Gerichtsinstanzen bestätigten diese Rechtsmeinung. Die rund 20 Betroffenen bekommen jetzt rund 200.000 Euro rückwirkend nachbezahlt und sind künftig höher eingestuft.

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist eine Personaldienstleisterin für die österreichische Justiz und stellt die Beschäftigten u.a. im Strafvollzug, bei der Familien- und Jugendgerichtshilfe oder als Amtsdolmetscher/-innen zur Verfügung. In der JBA werden auch Arbeitnehmer/-innen im handwerklichen Dienst beschäftigt und in den Justizanstalten eingesetzt – zum Beispiel als Schlosser/-innen, Tischler/-innen oder Maler/-innen. Zu deren Aufgabengebiet gehört auch die Vermittlung des jeweiligen Berufsbildes an die Insassen der Justizanstalten und die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfungen als Maßnahme der Resozialisierung.

Die Justizbetreuungsagentur stufte die betroffenen Arbeitnehmer/-innen in der Verwendungsgruppe 1 des Kollektivertrages ein. Aufgrund des Ausbildungs- und des Tätigkeitsprofils stünde ihnen aber die Verwendungsgruppe 2 zu. Gespräche des Betriebsrates mit der Geschäftsführung über eine Einstufungsänderung blieben ohne Ergebnis. Auch eine Aufforderung der Arbeiterkammer blieb erfolglos.

Deswegen brachten Betriebsrat und AK Oberösterreich eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Das Gericht folgte der Argumentation der Arbeitnehmervertretungen, doch die Justizbetreuungsagentur ging in Berufung. Aber auch die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Wien, bestätigte das Urteil. Nach einer neuerlichen Berufung der JBA entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) ebenfalls, dass die Einstufungen zu korrigieren sind. Für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen gibt es jetzt eine Nachzahlung von rund 200.000 Euro und künftig eine höhere KV-Einstufung.

Rückfragen & Kontakt:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. (FH) Wolfgang Spitzbart
+43 (0)50/6906-2186
wolfgang.spitzbart@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKO0001

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

rechtsanwalt-dr-stefan-heninger-rechteasy-profilbild
5,0
stefan-heninger-logo-01
stefan-heninger-logo-01
rechtsanwalt-dr-stefan-heninger-rechteasy-profilbild
5,0

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter