Räumungsvergleiche „auf Vorrat“ sind unzulässig

Seine kündigungsgeschützte Mieterin kann ein Vermieter nicht dadurch loswerden, dass er sich alle fünf Jahre „zur Sicherheit“ gerichtliche Räumungsvergleiche unterschreiben lässt.

Die Klägerin mietete 1992 ein Geschäftslokal vom Beklagten. Das Mietverhältnis ist unbefristet und unterliegt dem Kündigungsschutz der §§ 29 MRG, sodass der Vermieter es nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes beenden kann. Ab 1997 ließ sich der Vermieter von der Mieterin alle fünf Jahre „zur Sicherheit“ einen Räumungsvergleich unterschreiben. 2022 teilte er ihr mit, dass er das Mietverhältnis beende, weil er sein Haus bestandfrei an seine Kinder übergeben wollte. Einen vom MRG anerkannten Kündigungsgrund behauptete er dabei nicht.

Der Oberste Gerichtshof erklärte, im Einklang mit den Vorinstanzen, den letzten, 2017 geschlossenen Räumungsvergleich für unwirksam. Zwar können Mieterin und Vermieter das Mietverhältnis jederzeit auch einvernehmlich beenden und einen entsprechenden Räumungsvergleich schließen. Tatsächlich hatten sie die Vergleiche aber gerade nicht deshalb abgeschlossen, weil das Mietverhältnis zu Ende gewesen wäre. Diese Vorgangsweise diente vielmehr dazu, dem Vermieter eine Handhabe zu geben, um den gesetzlichen Kündigungsschutz der Mieterin zu umgehen. Der Räumungsvergleich ist daher nichtig.

Zum Volltext im RIS.

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger
Logo Robert Rieger
robert-rieger-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter