Bei Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen (Zahlungsunfähigkeit bzw. bei Gesellschaften auch die Überschuldung) ist der Unternehmer verpflichtet, längstens innerhalb von 60 Tagen ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt ein Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen. Dem Schuldner steht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterhalt aus der Insolvenzmasse zu.

  • Forderungsanmeldung

    Die Forderungsanmeldung ist an das Insolvenzgericht zu richten. Geregelt ist sie in § 210 EO. Zweck der Forderungsanmeldung Will ein…

  • Insolvenz

    Das Insolvenzrecht Österreichs ist in der Insolvenzordnung, in der Anfechtungsordnung und im Insolvenzrechtseinführungsgesetz geregelt. Eine Insolvenz (lateinisch insolventia‚ zu solvere ‚zahlen‘) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen…

  • Insolvenzrecht

  • Kongruenz

    Im Insolvenzrecht bezeichnet Kongruenz die Übereinstimmung einer Leistung Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden die im Vergleich zu…

  • Par conditio creditorum

    Die par conditio creditorum gleiche Lage der Gläubiger ist der wichtigste Grundsatz im Insolvenzrecht früher Konkursrecht und besagt, dass im…

  • Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)

    Was versteht man unter Privatinsolvenzverfahren („Privatkonkurs“)? Die Bezeichnung „Privatkonkurs“ ist irreführend, hat sich jedoch eingebürgert. Es ist eine spezielle Form…

  • Terminverlust

    Bevor Gläubiger bei Gericht eine Klage einbringen können, muss Terminverlust eintreten. Bei einem Kredit tritt Terminverlust dann ein, wenn die…

  • Verbraucherinsolvenz

  • Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren

    Die Verordnung EG Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren oder Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) behandelt Fragen des Insolvenzrechts mit europäischen Bezügen. Von der EuInsVO…

  • Zahlungsunfähigkeit

    Zahlungsunfähigkeit (englisch insolvency, illiquidity) liegt in der Wirtschaft vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Gegensatz ist die Zahlungsfähigkeit. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden…

  • Zwangsversteigerung

    Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren und dient der Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln.  Die so genannte Ediktsdatei ist eine Online Plattform, mit dem gerichtliche…

  • Abschöpfungsverfahren

    Inhaltliche Beschreibung Das Abschöpfungsverfahren ist ein "Auffangnetz" für diejenigen Fälle, in denen ein Sanierungsplan (d.h. Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung) oder ein Zahlungsplan mangels Zustimmung der…

  • Privatkonkurs

    Seit dem Jahr 1995 gibt es für überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmerinnen/Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmerinnen/Unternehmer) die Möglichkeit, "Privatkonkurs" anzumelden. Ziel dieses speziell auf Private zugeschnittenen Verfahrens…

  • Insolvenzrisiko

    Unter Insolvenzrisiko versteht man die Gefahr, dass ein Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in…

  • Überschuldung

    Überschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners dessen bestehende Verbindlichkeiten abdecken. Überschuldung ist ein Zustand exzessiver Schulden, den der Schuldner nach menschlichem Ermessen…

  • Vadium

    Vadium (von lat. vadimonium = durch eine Kaution gesicherte Erklärung, vor Gericht zu erscheinen) ist ein Begriff aus dem Zwangsvollstreckungsrecht und bezeichnet eine…

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