RTR-Anti-Spoofing-Verordnung ist veröffentlicht – Umsetzungsfrist bis 1. September 2024
wien (OTS) – „Die Menschen in Österreich können sich bei Anrufen von österreichischen Anschlüssen bald wieder sicherer fühlen, denn der Vortäuschung österreichischer Telefonnummern wird hinkünftig ein Riegel vorgeschoben werden!“ sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post und führt aus, „unsere heute erlassene Anti-Spoofing-Verordnung schafft die rechtliche Basis, dass in Österreich in Zukunft die Telefonnummer nur mehr dann angezeigt wird, wenn der Anruf tatsächlich von dem Nutzer bzw. der Nutzerin der Telefonnummer stammt. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, die Vertrauenswürdigkeit von österreichischen Telefonnummern für Menschen und Unternehmen sicherzustellen und hilft, den Missbrauch österreichischer Telefonnummern einzudämmen.“
Während der letzten Monate wurden immer wieder Beschwerden zu Missbrauch mit österreichischen Telefonnummern bei der RTR registriert, im Spätsommer gab es einen massiven Anstieg bei Beschwerden dieser Kategorie. „Wir haben in den letzten Monaten intensiv und unter Miteinbeziehung der Mobilfunkanbieter und der Festnetzbetreiber an einem Verordnungsentwurf gearbeitet, um Spoofing österreichischer Telefonnummern rechtlich in den Griff zu bekommen. Unser Verordnungsentwurf wurde öffentlich konsultiert, die Inputs, die wir erhalten haben, wurden nochmals mit den Marktteilnehmern intensiv diskutiert – über den Regelungsinhalt besteht in der Branche also weitgehend Konsens“, informiert Steinmaurer.
Bei Anrufen aus dem Ausland: österreichische Telefonnummern erhalten ein „Mascherl“
Die Verordnung sieht vor, dass österreichische Betreiber bei Anrufen aus dem Ausland mit österreichischen Telefonnummern eine Verifizierung der Telefonnummer („Mascherl“) vornehmen müssen. Ist eine Verifizierung nicht möglich, wird die Anzeige der rufenden Telefonnummer am Display unterdrückt. Ist sichergestellt, dass ein sogenannter Spoofingfall vorliegt, kann der Anruf überhaupt unterbunden werden. „Die österreichischen Mobilfunkanbieter haben ab sofort bis 1. September 2024 Zeit, die erforderlichen Anpassungen technisch zu implementieren. Ich bin zuversichtlich, dass der Großteil der Mobilfunkanbieter bereits deutlich vor September im Sinne des Kundenservice ihre Systeme angepasst haben werden“, so Steinmaurer.
Die Verordnung ist auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/9_novelle_kem-v veröffentlicht.
Hintergrundinformation zu Spoofing und zum Regelungsinhalt der Verordnung
Die Manipulation von Telefonnummern („Spoofing“) und damit verbundener Betrug und Belästigungen stellen ein immer größer werdendes Problem für Menschen und Unternehmen dar. Bei Spoofing handelt es sich um eine verbotene Methode, Anrufe von einer vorgetäuschten – aber meistens tatsächlich existierenden – Telefonnummer aus vorzunehmen. Von Spoofing betroffen sind hauptsächlich Mobilfunk-Kundi:nnen.
Mit dieser Verordnung kann der Missbrauch aus dem Ausland mit österreichischen Telefonnummern, der sich an Empfänger im Inland richtet, weitgehend verhindert werden. Die für österreichische Empfänger:innen besonders vertrauenswürdigen österreichischen Telefonnummern sind somit in Zukunft vor einem derartigen Missbrauch technisch geschützt.
Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.