Schönherr berät Austrotherm GmbH bei fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen für den Erwerb des EPS-Dämmstoffgeschäftsbereichs von Brucha

Schönherr hat die Austrotherm GmbH, eine Tochtergesellschaft der Schmid Industrieholding GmbH., bei den fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des EPS-Dämmstoffgeschäftsbereichs des österreichischen Dämmstoffherstellers Brucha beraten.

Das EPS-Geschäft von Brucha dient als Erweiterung der bestehenden Dämmstoffproduktion von Austrotherm. Die übrigen Geschäftsbereiche von Brucha werden nicht von Austrotherm übernommen und Brucha konzentriert sich künftig auf seine Hauptgeschäftsfelder, die Produktion von Paneelen und Kühlzellen.

Schönherr hat im Zuge der Transaktion in Österreich und anderen europäischen Jurisdiktionen bei der Vorbereitung und Einbringung der fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen als Berater fungiert und konnte in allen Ländern Freigabe in Phase 1 erzielen. Darüber hinaus beriet Schönherr bei ausgewählten Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag sowie in allen arbeitsrechtlichen Aspekten.

Die Austrotherm Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von rund EUR 436 Mio. und beschäftigte per 31.12.2023 insgesamt 1.400 Mitarbeitende. Sie verfügt aktuell in 12 Ländern über insgesamt 26 Produktionsstandorte für Dämmstoffe, unter anderem in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, der Türkei und in Ungarn.

Brucha ist ein familiengeführter Dämmstoffhersteller und Montagedienstleister für kälteisolierende Räume inklusive Paneelen, Kühlzellen, Türen & EPS. Im DACH-Raum und in den CEE-Ländern ist das Unternehmen auch für die Montage von für Kühl- und Spezialraumbau tätig. Die Anwendungen reichen von Kühlzellen in der Gastronomie bis zu Planung und Bau von Lebensmittelproduktionsbetrieben.

Das Schönherr-Team, welches Austrotherm beriet, wurde von Franz Urlesberger (Partner) und Maha Zöhrer (Rechtsanwältin) geleitet und bestand außerdem aus Danijel Stevanović (Partner), Nina Rašljanin (Rechtsanwältin) und Filip Zafirovski (Rechtsanwaltsanwärter). Roman Perner (Partner) beriet bei ausgewählten Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, Stefan Kühteubl (Partner) und Karin Pusch (Counsel) berieten in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

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