Schönherr stärkt seine Führungsebene durch die Ernennung vier neuer Partner:innen und zwei Counsel per 1. Februar 2023. Bei den neuen Partner:innen und Counsel handelt es sich um erfahrene Expert:innen aus unterschiedlichen Praxisbereichen. Die Neuernennungen unterstreichen die Strategie der Kanzlei, in die eigenen Mitarbeiter:innen zu investieren und die nächste Generation von Schönherr-Anwält:innen nachhaltig aufzubauen.
“Die neuen Partner:innen und Counsel sind international anerkannte Expert:innen mit exzellentem Track Record. Viel wichtiger ist jedoch, dass sie großartige Persönlichkeiten sind, die das verkörpern, was unsere Schönherr-People so außergewöhnlich macht: Sie sind engagiert und streben stets nach dem Besten für unsere Mandant:innen und ihre Teams. Sie sind mehr als bereit für diesen nächsten Schritt und ich freue mich darauf zu sehen, wie sie unsere Kanzlei mit ihren Visionen und Ideen prägen werden. Unsere Kanzlei versteht sich als eine “People Development Company” und mit den aktuellen Beförderungen zeigen wir das ganz deutlich“, so Alexander Popp, neu gewählter Managing Partner von Schönherr.
Ebenfalls zum 1. Februar 2023 übernimmt das neu gewählte Steering Committee (“SC”) die Leitung der Kanzlei. Das bisherige SC-Mitglied Alexander Popp übernimmt die Rolle des neuen Managing Partners (MP). Er folgt auf Michael Lagler, der in den vergangenen sechs Jahren die stetige Entwicklung der Kanzlei vorangetrieben hat. Gudrun Stangl fungiert weiterhin als Chief Operating Officer (COO). Die Schönherr-Partner Matei Florea, Thomas Kulnigg und Franz Urlesberger komplettieren das neue Steering Committee.
Neue Partner:innen
Klara Kiehl (Österreich) – Klara Kiehl ist auf Wirtschaftskriminalität, Compliance und Compliance-bezogene Litigation spezialisiert. Im Bereich Dispute Resolution liegt ihr Schwerpunkt auf der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen, Finanzdienstleistungen sowie Folgeschäden. Darüber hinaus hat sie interne Compliance-Programme entwickelt und umgesetzt sowie interne Untersuchungen durchgeführt.
Clemens Rainer (Österreich) – Mit seiner Spezialisierung auf Immobilientransaktionen verbindet Clemens Rainer sein juristisches Know-how im Immobilien- und Baurecht mit seiner Erfahrung im Bereich Corporate/M&A. Gemeinsam mit den Teams der Praxisgruppe Real Estate & Construction in Österreich und CEE berät er regelmäßig in allen immobilienrechtlichen Fragen bei komplexen Transaktionen.
Sascha Schulz (Österreich) – Sascha Schulz ist Experte für Gesellschaftsrecht/M&A mit Schwerpunkt auf öffentlichen M&A-Transaktionen und Sondersituationen bei börsennotierten Aktiengesellschaften. Er berät regelmäßig nationale und internationale Klient:innen in einem breiten Spektrum komplexer gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten.
Marco Thorbauer (Österreich) – Mit seiner umfangreichen Erfahrung im nationalen und internationalen Steuerrecht hat Marco Thorbauer in den letzten Jahren maßgeblich zum Auf- und Ausbau von Schönherrs Steuerrechtspraxis beigetragen. Er berät internationale Unternehmen bei steuerlichen Strukturierungen, bei Transaktionen sowie bei Steuerverfahren.
Counsels
Peter Devínsky(Slowakei) – Peter Devínsky konzentriert sich auf die Bereiche Regulierung, Litigation, Labour & Employment, Datenschutz und Unternehmensangelegenheiten. Seine Erfahrung umfasst die Vertretung in- und ausländischer Mandant:innen bei Geschäftstransaktionen in der Slowakei sowie im Ausland und die tägliche Beratung verschiedener juristischer Personen in allen Aspekten allgemeiner Unternehmensangelegenheiten.
Philipp Wetter (Österreich) – Philipp Wetter vertritt österreichische und internationale Unternehmen und Geschäftsbanken und berät sie in allen Fragen der außergerichtlichen und gerichtlichen Restrukturierung, des (internationalen) Insolvenzrechts, der (Re-)Finanzierung und des Gläubigerschutzes. Darüber hinaus berät er bei der Abwicklung von Kreditinstituten und notleidenden M&A-Transaktionen. Er ist auch auf wettbewerbsrechtliche Folgeklagen und Finanzprozesse spezialisiert und vertritt zahlreiche Banken und Unternehmen vor österreichischen Zivilgerichten.