Sozialpartner: General-KV zu Eintritts- und Berufsgruppentests ist wichtiger Meilenstein auf dem Weg aus der Krise

General-KV zum Testen und Maskentragen in den Betrieben nun abgeschlossen – wichtige Grundlage für Öffnungsschritte geschaffen

Wien (OTS) – Die Ausarbeitung der Teststrategie in Österreich ist ein zentraler Bestandteil zur Bewältigung der Corona-Krise. Damit verbunden ist die Klärung wichtiger arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen. Mit dem Ziel, die COVID-19-Pandemie einzudämmen, weitere Lockdowns zu verhindern und den Menschen die gewohnten Freiheiten Schritt für Schritt zu ermöglichen, haben sich die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung auf einen Generalkollektivvertrag mit wichtigen arbeitsrechtlichen und betrieblichen Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der staatlichen Strategie für flächendeckende, regelmäßige COVID-19-Tests geeinigt. Erfolgsentscheidend für eine breite Inanspruchnahme dieser Tests ist die Schaffung betrieblicher Testmöglichkeiten, deren Einbindung in die öffentliche Teststrategie und die Finanzierung durch den Bund.

Damit leisten die Sozialpartner und die IV einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zur Überwindung der Krise. Ziel ist, dass das betriebliche und gesellschaftliche Leben so bald wie möglich wiederhergestellt wird. Regelmäßiges Testen in den Betrieben leistet dabei einen wesentlichen Beitrag.

Die Eckpunkte des General-Kollektivvertrags:

• Verordnete regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen sind während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts durchzuführen.

• Ist der Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit.

• Für ArbeitnehmerInnen ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung.

• Der jeweilige Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn zu bestimmen.

• ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme des Tests sowie auf Grund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden.

• ArbeitnehmerInnen, die auf Grund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind , ist nach 3 Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.

Der General-Kollektivvertrag gilt für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

AK-Präsidentin Renate Anderl:

„Wir alle wünschen uns baldige Normalität, in der Arbeit und im Privatleben. Möglichst flächendeckende Impfungen werden dazu einen ganz wichtigen Beitrag leisten. Bis es soweit ist, sind regelmäßige Tests essenziell, um die Pandemie wirkungsvoll einzudämmen. Ich bin überzeugt davon, dass der niederschwellige Zugang zu Tests inklusive arbeitsrechtlicher Sicherheit viele Menschen motivieren wird, sich testen zu lassen – der Generalkollektivvertrag schafft die dafür nötigen Rahmenbedingungen. Dass zur Maskenpflicht nun auch das Recht auf eine Entlastung vom Maskentragen kommt, ist ebenfalls eine Erleichterung für die Beschäftigten.“

Wirtschaftskammer Österreich-Präsident Harald Mahrer:

„Die Menschen und Betriebe wollen endlich raus aus dem Lockdown und wieder arbeiten. Was wir brauchen sind: vernünftige Lösungen, größtmögliche Planbarkeit und Perspektive. Jede und jeder soll von dem Angebot der Schnelltests Gebrauch machen können. So verschaffen wir uns Luft zum Atmen, bis eine ausreichende Durchimpfung erreicht ist.“

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian:

„Regelmäßige Tests sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus dem Lockdown. Je mehr angeboten werden, desto mehr Menschen werden sich testen lassen. In diesem Sinne ist es essenziell, dass möglichst viele Betriebe Tests anbieten und dass diese in der Arbeitszeit stattfinden. Ich freue mich, dass der General-Kollektivvertrag einen ersten wichtigen Schritt für Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen schafft. Jeder, der über einen längeren Zeitraum eine Maske trägt, weiß, wie anstrengend das ist und wie notwendig eine Möglichkeit zum Durchatmen zwischendurch ist. Wir werden die Arbeitgeberorganisationen, die nicht Mitglieder der Wirtschaftskammer sind, einladen, diesem General KV ebenfalls beizutreten.“

Landwirtschaftskammern-Präsident Josef Moosbrugger:

Die Landwirtschaft ist massiv von der Corona-Krise betroffen und hat größtes Interesse an rascher Rückkehr in Richtung Normalität. Lebensmittelproduktion ist systemrelevant. Die Bauernhöfe, aber auch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsunternehmen müssen am Laufen bleiben. Wir begrüßen daher alle Regelungen, die dazu beitragen, dass sich die Menschen möglichst häufig testen lassen. Nur so kann die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung und in den Betrieben unterbunden werden. Alle Berufsgruppen müssen dafür an einem Strang ziehen. Selbstverständlich empfehlen wir den Sozialpartnern in der Land- und Forstwirtschaft sich an der vereinbarten Regelung zu orientieren.

Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung:

„Wir alle brauchen dringend eine klare Perspektive, wie es in den nächsten Monaten weitergeht. Regelmäßige Tests können entscheidend dazu beitragen, die Corona-Beschränkungen zu reduzieren und den Weg in Richtung Normalität zu ebnen. Zahlreiche Unternehmen in der Industrie ermöglichen ihren Beschäftigten bereits seit Monaten Möglichkeiten für freiwillige Tests. (PWK013)

Rückfragen & Kontakt:

Nani Kauer, AK Wien
Mediensprecherin der Präsidentin
nani.kauer@akwien.at
T: +43 1 50165 13733

Sonja Horner, WKÖ
Sprecherin des Präsidenten
sonja.horner@wko.at
T: +43 5 90 900 4462

Litsa Kalaitzis, ÖGB
Pressesprecherin des Präsidenten
andreas.berger@oegb.at
T: +43 1 53444 39281

Josef Siffert, LKÖ
Leiter Kommunikation
j.siffert@lk-oe.at
T: +43 1 534418521

Sandra Bijelic, IV
Pressesprecherin
sandra.bijelic@iv.at
T: +43 1 711 35 2305

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