Linz (OTS) – Karikaturen sind wie Kakteen – widerständig und stachelig. Das Symposium Recht und Karikatur an der JKU, das als Begleitprogramm zum Kaktus-Karikaturenpreis von Wilhelm Bergthaler (Rechtsanwalt, Professor für Umweltrecht an der JKU) initiiert wurde, hat sich vor allem den Stacheln der Karikaturen gewidmet, denn: Sie stechen immer wieder. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht irgendeine Karikatur für Aufregung sorgt, weil sie – so der Vorwurf – die Ehre und Würde einer Religion, einer Nation oder einer Person verletze. Und immer spitzt sich die Debatte auf die Frage zu: Was darf die Karikatur?
Dazu hat das Symposium auf unterschiedliche Weise Markierungen gesetzt: Christoph Bezemek, Professor für öffentliches Recht an der Uni Graz, hat die Grenzen der Meinungsfreiheit für die Karikatur vermessen. Er findet für Kurt Tucholskys berühmten Ausspruch, die echte Satire dürfe alles, eine griffige Ergänzung: Ja, echte Satire darf alles – aber sie muss nicht alles wollen
Verena Sperk, die an der Uni Innsbruck zu widerständigem Witz forscht, hat die subversive Seite der Komik gezeigt: am Beispiel feministischer Karikaturen, die Herrschaftsverhältnisse gleichsam von unten stechen – wie etwa die treffsicheren Karikaturen von Stefanie Sargnagel.
In der von Bettina Figl (Redakteurin der Salzburger Nachrichten) moderierten Diskussion beklagte der Karikaturist Marian Kamensky schleichende Formen der Zensur: Manche Herrscher dürften – aus Sorge vor wütenden Reaktionen der Leserschaft – nicht mehr nackt gezeichnet werden. Eine hitzige Debatte war die logische Folge, die, wie Christoph Bezemek resümierte, letztlich eines bewies: die Bandbreite der Meinungsfreiheit hierzulande
Das Thema “Klimaprozesse” und insbesondere “Klimakleben” als zugespitzte Beschreibung der Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße ist derzeit medial omnipräsent. Zur Frage der kriminalstrafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung der Aktivistinnen und Aktivisten für solche Blockaden diskutierten Lyane Sautner (Professorin an der JKU, Institut für Strafrechtswissenschaften), Erika Wagner (Professorin an der JKU, Institut für Umweltrecht), Philip Christl (Staatsanwalt), Manfred Ainedter (Rechtsanwalt) mit Bernd Wiesinger (Rechtsanwalt). Die durchaus kontroversiellen Standpunkte – mit Rollentausch zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung – brachten den Zirkus des Wissens zum Kochen und führten zu reger Publikumsbeteiligung.
Dabei brachte die Diskussion im Panel folgende Ergebnisse zutage: Kriminalstrafrechtliche Relevanz werden Klimaproteste wohl in den wenigsten Fällen haben (etwa, wenn Aktivistinnen und Aktivisten die einzige Zufahrtsstraße zu einem Krankenhaus blockieren würden und dadurch Notfallpatientinnen bzw. Notfallpatienten zu Schaden kämen). Wenn aber kriminalstrafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, kann dieses auch nicht durch “Klimanotstand” gerechtfertigt werden. Schadenersatzansprüche für Personen, die aufgrund eines Klimaprotestes im Stau stehen, können sich nach der strengen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs aber sehr wohl ergeben, wobei in der Diskussion aufgezeigt wurde, unter welchen Voraussetzungen der Protest entschuldigt sein kann.
Nur die zeitliche Begrenzung konnte der Diskussion schließlich ein Ende setzen. Da offenbar weiterer Diskussionsbedarf besteht, ist eine Fortsetzung bereits geplant.