Damit schafft es das Tierschutzvolksbegehren auf Rang 4 der erfolgreichsten Volksbegehren Österreichs in der Unterstützungsphase.
Klare Worte findet Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehrens
„Wir sind überwältigt von der gewaltigen Unterstützung. Immer mehr Menschen haben die unerträglichen Zustände in deutschen Schlachthöfen, deren Produkte auch unerkannt auf unseren Tellern landen, und die tierquälerischen Transporte, die weiterhin ungebremst durch Europa rollen, satt. Sie sprechen sich gegen das System Massentierhaltung und seine fatalen Auswirkungen auf Tiere, Natur und Menschen aus. Über 200.000 Menschen haben schon unterschrieben, damit das Volksbegehren überhaupt stattfinden kann. Das zeigt: Tierschutz IST ein Volksbegehren. In der finalen Phase wollen wir das Tempo noch einmal erhöhen, damit die Politik in Bewegung versetzt wird und Blockaden überwindet. Wenn wir bewussten Konsum wollen, brauchen wir echte Transparenz. Wenn wir eine starke kleinbäuerliche Landwirtschaft wollen, müssen wir sie mit allen staatlichen Instrumenten schützen. Wir brauchen einen Systemwandel, nicht bloß Symptombekämpfung. Nicht die Profitinteressen einiger weniger dürfen dominieren, sondern das Gemeinwohl muss im Mittelpunkt stehen.“
Das Tierschutzvolksbegehren war ein riesiger Erfolg und das obwohl – bedingt durch die Corona-Krise – die Sammelphase für die Unterstützungserklärungen um ein halbes Jahr verkürzt werden musste.
Das Ziel, die gesetzliche Hürde von 8.401 Unterstützungsunterschriften, die für ein gültiges Einleitungsverfahren des Volksbegehrens notwendig sind, wurde weit überschritten. 207.000 Personen haben das Tierschutzvolksbegehren unterstützt, sodass es – hinter dem Volksbegehren zum Schutz menschlichen Lebens, dem Frauenvolksbegehren und dem Don´t smoke-Volksbegehren – zum vierterfolgreichsten in der österreichischen Geschichte wurde.
Jährlich werden über 175 Millionen Kilo Schweinefleisch importiert, 600 Millionen Eier aus Käfighaltung und das Fleisch von über 50.000 Kälbern. All das und mehr landet unerkannt und ungewollt auf heimischen Tellern, weil die Wirtschaftskammer nach wie vor eine Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie blockiert und weil es auch im Handel bei verarbeiteten Produkten keine Information über Herkunft und Tierwohl gibt. Die öffentliche Hand kauft mit Steuergeld ausländische Tierqualprodukte für Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime ein und fördert damit auch noch die Massentierhaltung in Deutschland, Polen und der Ukraine.
Die Initiatoren des Tierschutzvolksbegehrens werden in den nächsten Tagen den Einleitungsantrag stellen, die Eintragungswoche wird dann vom Innenminister festgelegt, voraussichtlich wird diese Ende 2020/Anfang 2021 stattfinden. In der finalen Phase wird eine Beteiligung von über 4 Prozent der Wahlberechtigten angestrebt, das wären rund 255.000 Unterschriften. Diese Anzahl von Unterschriften entspricht der Hürde einer Partei für den Einzug ins Parlament. Bei einer Unterstützung des Volksbegehrens in dieser Größenordnung, würde nämlich eine Abtuung dieses Anliegens der Bevölkerung wohl kaum noch zu rechtfertigen sein.
Für das Volksbegehren wird es demnächst eine großangelegte Spendenaktion geben, denn es werden noch mindestens 50.000 Euro benötigt. Helfen können sie hier. Hier gehts zum Forderungskatalog des Tierschutzvolksbegehrens. Wenn Sie noch Fragen zum Tierschutzvolksbegehren haben, erreichen Sie Verantwortliche auch unter +43 660 703 88 64
Wie läuft ein Volksbegehren ab?
Ein Volksbegehren muss von den Initiatoren beim Bundesminister für Inneres in einem ersten Schritt angemeldet werden. Nach erfolgreicher Registrierung des Volksbegehrens folgt das Einleitungsverfahren, das heißt, die Sammlung von Unterstützungserklärungen. Für ein erfolgreiches Einleitungsverfahren werden 8.401 Unterstützungsunterschriften benötigt. Wurde diese Hürde erreicht, können die Initiatoren des Volksbegehrens einen Einleitungsantrag beim Bundesminister für Inneres einbringen. Dies ist der eigentliche Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens. Gibt der Bundesminister für Inneres dem Antrag statt, wird ein Eintragungszeitraum von acht aufeinanderfolgenden Tagen festgesetzt und an der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres und im Internet verlautbart. Zwischen der Verlautbarung und dem ersten Tag des Eintragungszeitraums müssen mindestens acht Wochen liegen. Damit der Nationalrat das entsprechende Volksbegehren in der Folge zumindest behandeln muss, braucht es 100.000 Unterschriften.