VKI geht erfolgreich gegen Statt-Preis-Werbung bei Hofer vor

Vermeintlicher Rabatt: Angegebener Statt-Preis war zuvor gar nicht verrechnet worden

Wien (OTS/VKI) – Aufgrund der Beschwerde einer Konsumentin nahm der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine von der Hofer KG (Hofer) lancierte Werbung mit Statt-Preisen unter die Lupe. Das Unternehmen warb mit einer hohen Preisermäßigung für eine Infrarotheizung, obwohl diese kurz zuvor ohne Hinweis auf einen Rabatt zum gleichen, niedrigen Preis erhältlich gewesen war. Zudem war der in der Werbung angegebene höhere Statt-Preis auch Monate zuvor überhaupt nie von Hofer verrechnet worden. Der VKI reichte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Daraufhin schloss Hofer bereits im Vorfeld des Verfahrens einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI und verpflichtete sich zur Unterlassung. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Hofer bot im Jänner 2022 eine Infrarotheizung mit einem Preis von 249 Euro an. Im Online-Shop wurde blickfangartig mit „-42 %“ geworben, darunter war der Statt-Preis mit „€ 429,00“ ausgewiesen und durchgestrichen. Deutlich weiter unten in der „Produktbeschreibung“ fand sich – eingebettet in einen längeren allgemeinen Text – der Hinweis, dass es sich beim Statt-Preis um den „unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis lt. aktueller Hersteller-UVP-Preisliste“ handle. Beim UVP handelt es sich um den unverbindlichen Verkaufspreis.

„Einer Statt-Preis-Werbeankündigung muss eindeutig zu entnehmen sein, auf welche Preise zu Vergleichszwecken hingewiesen wird. Ohne deutliche Angabe einer anderen Bezugsgröße erwartet das Publikum, dass der Werbende einen Vergleich zu einem realen, zuvor von ihm selbst verlangten Preis zieht“, erläutert Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI die Rechtsprechung zu Statt-Preisen.

Der VKI brachte daher eine Klage wegen Irreführung ein. Hofer lenkte ein und schloss mit dem VKI einen gerichtlichen Vergleich. Darin verpflichtet sich Hofer, es zu unterlassen, mit einem erheblichen Rabatt von einem Statt-Preis zu werben, wenn der angeführte Statt-Preis nicht der zuletzt von Hofer selbst verlangte Verkaufspreis, sondern der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Listenpreis ist – ohne deutlich darauf hinzuweisen.

Auch ein zweiter Aspekt der Werbung wurde vom VKI beanstandet: Weder der Hersteller der Infrarotheizung noch der Betreiber des exklusiven Onlineshops des Herstellers verlangten für die Heizungen einen Preis, der annähernd dem UVP entsprach. Die Heizung wurde dort zu einem erheblich günstigeren Preis – etwa 279 Euro – angeboten. Auch sonst waren nach den Recherchen des VKI die Infrarotheizungen in den Monaten vor der Werbeankündigung im österreichischen Handel stets zu einem erheblich niedrigeren Preis als dem kommunizierten UVP erhältlich.

„Der Bezugspreis muss richtig sein. Der UVP wird von den Verbraucher:innen als realistischer Preis verstanden. Entfernt sich der marktübliche Preis erheblich vom UVP, liegt aus unserer Sicht ein zur Täuschung geeigneter Mondpreis vor. Dann darf mit dem UVP nicht als Statt-Preis geworben werden“, so Dr. Barbara Bauer weiter. Hofer verpflichtete sich, auch diese Form der Bewerbung zu unterlassen.

„Statt-Preise locken Verbraucher:innen zu unüberlegten Käufen und suggerieren eine Preisersparnis, die es mitunter gar nicht gibt. Die dahintersteckende Preisgestaltung bleibt oft im Dunkeln. Wir beobachten derzeit Statt‑Preise mit besonderer Aufmerksamkeit“, betont Dr. Barbara Bauer abschließend.

SERVICE
: Nähere Informationen gibt es auf www.verbraucherrecht.at/Hofer102023.

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

philipp-springer-profilbild-2
5,0
Lessiak_Logo (1)
Lessiak_Logo (1)
philipp-springer-profilbild-2
5,0

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter