HG Wien erklärt mehrere Klauseln von myUNIQA plus für unzulässig
Die Klauseln verstoßen nach dem Urteil gegen die gesetzlich gebotene freie Wahl der Verbraucher:innen bei der Zustimmung zur elektronischen Kommunikation. Diese Freiwilligkeit der Entscheidung zur elektronischen Kommunikation ist nicht mehr gegeben, wenn Versicherungsnehmer:innen bei der Wahl einer postalischen Zusendung damit nicht im Zusammenhang stehende finanzielle Nachteile hinnehmen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Wir freuen uns, dass das Handelsgericht Wien der Argumentation des VKI gefolgt ist und die Klauseln untersagt, wonach Versicherungsnehmer:innen der elektronischen Kommunikation zustimmen müssen, um den Schadenfrei-Bonus zu erhalten“, freut sich Mag. Marlies Leisentritt, zuständige Juristin im VKI, über das Urteil. „Insbesondere für ältere Konsument:innen ist dies eine große Erleichterung.“
SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at/UNIQA082024.