Volksanwaltschaft – Kommissionen zur Menschenrechtskontrolle personell erneuert

Karin Rowhani-Wimmer übernimmt Kommissionsleitung für Burgenland und Teile Niederösterreich

Wien (OTS) – „Seit 2012 bewährt sich die Präventive Menschenrechtkontrolle durch die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen. Ab 1. Juli setzen die Kommissionen mit neuen Mitgliedern und teilweise unter neu bestellten Leitungen ihre Arbeit fort“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz, derzeit Vorsitzender der Volksanwaltschaft: „Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können.“ Alle drei Jahre erfolgt eine personelle Teilerneuerung; die Mandate der Hälfte der Mitglieder werden neu besetzt.

Großer Dank an bisherige Kommissionsleiterin Gabriele Hadler

Neu besetzt wurde die Leitung der Kommission 6, die für das Burgenland sowie für Teile Niederösterreichs zuständig ist. Neue Leiterin wird die Juristin und ausgebildete Sozialarbeiterin Karin Rowhani-Wimmer, die schon bisher Mitglied dieser Kommission war. Sie folgt auf Gabriele Hadler. „Wir bedanken uns herzlichst für das jahrelange Engagement von Frau Prof. Hadler für die vorbeugende Sicherung der Menschenrechte in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann“, so Volksanwältin Gaby Schwarz sowie die Volksanwälte Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der neuen Kommissionsleiterin Rowhani-Wimmer, und natürlich auch mit den anderen Kommissionsleiterinnen und -leitern sowie allen Kommissionsmitgliedern.“

Stichwort Präventive Menschenrechtskontrolle

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn- und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.

Kommissionen der Volksanwaltschaft kontrollieren 5.300 Einrichtungen

Die Justizanstalten und der Maßnahmenvollzug werden von einer eigenen bundesweiten Kommission geprüft, die sechs Regionalkommissionen sind für die – so gut wie immer unangekündigten – Kontrollen in Pflegeheimen, Psychiatrien, Kinder- und Jugend-WGs, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Polizeieinrichtungen zuständig. Auch Polizeieinsätze bei Demonstrationen, Grenzkontrollen und Abschiebungen fallen unter ihre Kontrollkompetenz. Insgesamt sind es 5.300 Einrichtungen, die der Präventiven Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen.

Leitungen der Kommissionen der Volksanwaltschaft

  • Bundesweite Kommission für Justizanstalten: Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
  • Kommission 1 für Tirol und Vorarlberg: Univ.-Prof. Dr. Verena Murschetz, LL.M.
  • Kommission 2 für Salzburg und Oberösterreich: ao. Univ.-Prof.in Dr.in Karin Gutiérrez-Lobos
  • Kommission 3 für Steiermark und Kärnten: Mag.a Dr.in Reingard Riener-Hofer
  • Kommission 4 für die Wiener Gemeindebezirke 3 bis 19 sowie 23: ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich
  • Kommission 5 für die Wiener Gemeindebezirke 1, 2, 20 bis 22 sowie für Teile Niederösterreichs: em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer
  • Kommission 6 für Burgenland und für Teile Niederösterreichs: DSAin Dr.in Karin Rowhani-Wimmer

Kommissionsmitglieder kommen u. a. aus den Bereichen Psychiatrie, Pflege, Sozialpädagogik, Gesundheitsberufen, Recht und Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen.

Die Namen aller Mitglieder finden Sie unter https://shorturl.at/IT3iI bzw. https://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle/

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