Risikofrei gegen Preiserhöhungen ankämpfen
Wien (OTS) – Beim Verbraucherschutzverein (VSV) häufen sich die Anfragen von Energiekunden aus Kärnten, die sich über verschiedene Methoden von KELAG und Stadtwerke Klagenfurt beschweren.
Folgende Beschwerdepunkte sind eingelangt:
Die KELAG erhöht mit 1.8.2023 – bei fallenden Marktpreisen – die Arbeitspreise bei Strom. Den Bestandskunden wird ein Tarifumstieg damit schmackhaft gemacht, dass dieser Tarif gegenüber dem derzeitigen weniger erhöht wird. Wer im alten Tarif bleibt hat eine noch höhere Steigerung des Arbeitspreise je kWh (von 13,04 Cent auf 19,80 Cent oder gar auf 24,84 Cent).
Die Stadtwerke Klagenfurt verursachen folgende Probleme:
Mit 15.5.23 wurden Kunden durch eine Änderungskündigung in einen neuen – teureren – Vertrag gezwungen und mit Stromabschaltung gedroht (Strom stieg ab Mitte Mai 2023 von 13,60 auf 29,5 Cent brutto. Gas wurde um das Doppelte teurer – von 5,98 auf 11,99 Cent brutto je kWh).
Im April 2022 hatten die Stadtwerke Klagenfurt den Grundpreis für Strom (gekoppelt an den Verbraucherpreisindex – VPI) über Gebühr erhöht (die tatsächliche Erhöhung des Grundpreises entspricht einer Erhöhung um 346 %, somit mehr als eine Verdreifachung. Der VPI 2015 ist jedoch im Zeitraum vom Februar 2021 bis Februar 2022 lediglich um 5,7 % gestiegen, sodass dies eine Preiserhöhung des Grundpreises auf EUR 1,52 rechtfertigen würde, allerdings nicht eine Erhöhung um 346 %).
Seit Jahren kassieren die Stadtwerke Klagenfurt – aufgrund von einem Landesgesetz und einer Verordnung der Stadtgemeinde – bei den Kunden 6% des Energiepreises als “Erdbodenabgabe” für die Stadt. Das verstößt aus unserer Sicht gegen das Energiewirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG). Dagegen ist auch die erste Verbandsklage des VSV gerichtsanhängig.
“Der VSV steht allen Energiekunden insbesondere auch in Kärnten bei, gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen vorzugehen,” kündigt Peter Kolba, Chefjurist des VSV an. “Für unsere Mitglieder (40 Euro/Kalenderjahr) organisieren wir risikofreie Klagen durch Einholung der Deckung durch eine bestehende Rechtsschutzversicherungen oder durch eine Prozessfinanzierung für eine bestimmte Menge an Verfahren.”