Endlich spricht ein österreichisches Gericht halbwegs adäquaten Schadenersatz zu
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) vertritt über 2200 Frauen, die durch fehlerhafte Verhütungsspiralen der Firma Eurogine Schaden erlitten haben, in Gerichtsverfahren in Deutschland und Österreich.
„Bis dato konnte unser Einsatz für Schmerzengeld für die Betroffenen als ein Kampf bergauf bezeichnet werden: skandalös niedrige Sachverständigen-Gutachten, die trotz schweren Operationen und Gebärmutterausschabungen nur wenige Stunden an Schmerzen zugestehen und Gerichtsentscheidungen, die trotz Nachweis über die Betroffenheit der Charge der Spirale von einem natürlichen Bruch ausgingen, wogen schwer,“ so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
„Über die Entscheidung des Landesgerichtes Wels freuen wir uns deshalb sehr, da wir nun annähernd an Urteile deutscher Gerichte herankommen, die für vergleichbare Leidenswege bisher bereits rund 5.000 – 10.000 Euro an Schmerzengeld zusprechen (LG Berlin, LG Düsseldorf).“
Die im gegenständlichen Fall vom VSV und Rechtsanwältin Mag.a Margit Sagel vertretene Klägerin brachte Klage am Bezirksgericht Grieskirchen (OÖ) ein.
Die Verhütungsspirale brach in der Gebärmutter der Klägerin rund 3 Jahre nach dem Einsetzen auseinander. Nach einigen Tagen ungewöhnlicher Unterleibsschmerzen, die in ihrer Art und Qualität anders als Regelschmerzen waren, schied die Klägerin einen Teil der Verhütungsspirale aus. Das zweite Ärmchen der Verhütungsspirale fehlte, es war in der Gebärmutter verblieben. Sie suchte umgehend ihre Gynäkologin auf – eine Gebärmutterspiegelung und Curettage zur Entfernung des gebrochenen Plastikarmes im KH-Wels folgten.
„Ich freue mich sehr, gemeinsam mit dem VSV für die geschädigte Frau 3.250 Euro an Schmerzengeld und 300,00 Euro an Schadenersatz vor Gericht erzielt zu haben. Dass das Landesgericht Wels hier die Berufung der Herstellerfirma verworfen hat und das Ersturteil damit rechtskräftig ist, ist eine erfolgreiche Trendwende in den bisherigen Verfahren im Sinne der Betroffenen“, so RA Margit Sagel.