Musterfeststellungsklage entschieden – auch Österreicher dabei
Wien (OTS) – Das OLG Stuttgart hat heute in einer Musterfeststellungsklage festgestellt, dass in den streitgegenständlichen Euro 6-Fahrzeugen der Musterbeklagten mit den Modellbezeichnungen GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic (Produktionszeitraum jeweils vom 01.06.2015 bis 30.11.2016) sowie GLK 220 Bluetec 4Matic und GLK 250 Bluetec 4Matic (jeweils Produktionszeitraum 01.06.2012 bis 31.05.2015) zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer sogenannten „Strategie A in vergleichbarer Ausprägung“ enthalten ist.
Das gilt auch für Euro-5-Fahrzeuge der Modellbezeichnungen GLK 200 CDI, GLK 220 CDI und GLK 220 CDI 4Matic (jeweils zwischen 2012 und 2015 produziert).
„Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat auch eine Reihe von österreichischen Geschädigten der Musterfeststellungsklage angeschlossen. Diese haben nunmehr auch gute Chancen auf Schadenersatz
,“ freut sich Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
Mercedes hat Revision an den Bundesgerichtshof angekündigt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Wenn es bestehen bleibt, wurde nur festgestellt, dass Mercedes illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat. Auf Leistung von Schadenersatz müssen dann alle Teilnehmer selbst klagen.
„Unser Prozessfinanzierer wird diese Fahrzeuginhaber dann unterstützen und – gegen Erfolgsprovision – diese Klagen auf Leistung finanzieren
,“ kündigt Holzinger an.
Service: https://www.verbraucherschutzverein.eu/diesel-skandal-mercedes/