Mehrbeträge können rückgefordert werden.
Wien (OTS) – In einem vom Verbraucherschutzverein (VSV) begleiteten Musterverfahren hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS Wien) Preiserhöhungen des Verbundes aus den Jahren 2022 und 2023 für unwirksam erklärt und Schadenersatz zugesprochen.
Der Verbund hatte im Jahr 2022 eine Preiserhöhung auf Basis des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) und zum 1.3.2023 eine weitere Preiserhöhung unter Verweis auf § 80 Abs 2a Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) vorgenommen.
Das Gericht verweist auf die Entscheidung des Handelsgerichtes Wien (HG Wien), wonach der ÖSPI ein errechneter Wert sei, der die konkreten Beschaffungskosten des Verbundes (100% Wasserkraft) nicht abdecken würde. Daher sei diese Preiserhöhung rechtswidrig.
In der Folge habe die weitere Preiserhöhung im Jahr 2023 auf einen falschen Ausgangspreis aus 2022 aufgesetzt und sei daher auch rechtswidrig. Daher wurde der Mehrpreis von rund 300 Euro der Klägerin zugesprochen.
„Das Urteil ist ein Signal, dass Preiserhöhungen der Energiekonzerne zu Recht in der Kritik stehen, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig,“ sagt Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV.
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