Wertsicherungsklauseln unwirksam – Mietzinserhöhungen unwirksam
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte eine Sammelaktion zur Rückforderung von erhöhten Mietzinsen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in drei Entscheidungen Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen für gesetzwidrig bzw. intransparent und damit unwirksam erklärt.
Wenn jedoch die Wertsicherungsklausel unwirksam ist, dann sind alle Mietzinserhöhungen auf Basis dieser Klausel ebenfalls unwirksam und rückforderbar.
Die Sammelaktion bezieht sich nur auf Verbraucherverträge und erfasst vorerst nur die Mietzinserhöhungen, die in den letzten drei Jahren erfolgt sind.
Zur Teilnahme an der Sammelaktion muss man Mitglied des VSV sein.
„Gerade in Zeiten explosiv steigender Preise können sich Mieter:innen bei vielen Mietverträgen die Mietzinserhöhungen der letzten drei Jahre zurückholen. Das sind in vielen Fällen bis zu fünfstellige Beträge.“ sagt Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Obfrau des VSV.
Rechtsanwältin Dr. Sigrid Urbanek: „Die Anforderungen, die der Oberste Gerichtshof an transparente Wertsicherungsklauseln in standardisierten Mietverträgen stellt, werden in vielen Fällen nicht erfüllt und sind einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich.“
Service: www.verbraucherschutzverein.eu/mietzinsrueckforderungen/
Rückfragen & Kontakt:
Daniela Holzinger-Vogtenhuber (Obfrau VSV), d.holzinger@verbraucherschutzverein.at, 0650/ 2110878