Grundversorgung darf im Landesgesetz nicht auf vertragslose Verbraucher:innen eingeschränkt werden
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) konnte mit seinen rund 100 zivilrechtlichen Klagen auf Gewährung der Grundversorgung für Verbraucher zwei wesentliche Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes anstoßen:
Die Regelungen zur Grundversorgung (Recht für Verbraucher und Kleinunternehmer gegenüber Energielieferanten) sind – entgegen der Ansicht der Energiekonzerne – nicht verfassungswidrig.
Das Recht auf Grundversorgung mit Strom darf durch eine Passage im NÖ Elektrizitätswesengesetz (NÖ ElWG 2005) nicht eingeschränkt werden.
Daher wird § 45 Abs. 6 Satz 2 des NÖ ElWG 2005, als verfassungswidrig aufgehoben.
Der Satz lautet: „Ein wichtiger Grund (zur Aufkündigung der Grundversorgung) liegt insbesondere vor, wenn ein Stromhändler oder sonstiger Lieferant bereit ist, einen Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abzuschließen.“
„Als im Herbst 2022 die Preise für Strom und Gas in den Himmel geschossen sind, hat der VSV allen Verbrauchern und Kleinunternehmern geraten, bei den Lieferanten die Grundversorgung zu beantragen. Der Tarif für die Grundversorgung darf dabei nicht höher sein, als der Tarif für die Mehrzahl der Bestandskunden der Lieferanten,“ erinnert Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
„In der Situation stark steigender Preise – zunächst für Neukunden, aber auch für Bestandskunden – wirkt sich die Grundversorgung als Preisbremse aus. Das hat für jene rund 12.000 Kunden, die der Empfehlung des VSV gefolgt sind, für eine längere Zeit deutlich günstigere Tarife gebracht,“ erklärt Holzinger. „Wir sind hocherfreut, dass der VSV hier – als einzige Verbraucherschützer in Österreich – den Kunden werthaltigen Rat geben konnten.“
Das Erkenntnis zum NÖ Landesgesetz hat auch für die Landesgesetze etwa in Wien, Burgenland, Kärnten oder Salzburg mit ähnlichen Einschränkungen Auswirkungen.
Die Lieferanten in diesen Bundesländern hatten die Grundversorgung mit dem Argument abgelehnt, stattdessen den Kunden Neukundentarife anzubieten, womit die Versorgung sichergestellt sei und daher kein Recht auf Grundversorgung bestehe.
Der VSV unterstützt rund 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Lieferanten von Strom, die sich auf diese – verfassungswidrigen – Landesgesetze gestützt haben.
„In diesen Verfahren müssen die Zivilgerichte nun wohl das Recht auf Grundversorgung zusprechen,“ hofft Holzinger.
In diesen Verfahren – ebenso wie gegenüber dem Verfassungsgerichtshof – vertreten unsere Anwälte Mag. Ulrich Salburg und Dr. Gregor Maderbacher die Interessen der Verbraucher.