Erste Klagen mit Rechtsschutzdeckung – VSV organisiert Sammelklage
Wien (OTS) – Die Raiffeisen Regionalbank Mödling hat Selbstbedienungs-“Banksafes“ vermietet und redet jetzt von “Schließfächern“, die geplündert wurden.
Die ersten Schreiben von betroffenen Kunden mit der Forderung der Haftungsübernahme lehnt die Bank ab. Sie will nur vermitteln, dass die Versicherung der Bank 3000 Euro zahlt.
”Typisch für Banken: Vollmundige Werbung mit “Sicherheit”, aber im Ernstfall keine Verantwortung für grob fahrlässige Fehler übernehmen,” kritisiert Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).
Die Bank hat grob fahrlässig gehandelt, weil
- das Zutritt-System zum Saferaum über Magnetkarten seit 30 Jahren veraltet und unsicher ist; Gauner können leicht Doubletten herstellen;
- die Bank ihren Saferaum offensichtlich nie auf von Gaunern angebrachte Minikameras zum Ausspionieren des PIN-Codes kontrolliert hat;
- es offensichtlich möglich war, dass die Täter sich Stunden im Saferaum aufhalten konnten, um an die 20 Safe-Kassetten in aller Ruhe auszuräumen, ohne dass es einen Alarm gab;
- die Bank trotz Bekanntsein von ähnlichen Taten in Deutschland und der Schweiz, keine Schritte zur Verbesserung der Sicherheit gesetzt hat.
Eine Entscheidung des OGH, wonach die Haftungsklauseln der Bank rechtskonform seien, ist nicht einschlägig, weil der Haftungsausschluss nur bei leichter Fahrlässigkeit der Bank gilt und im Übrigen diese Verbandsklage schlampig geführt wurde. Der OGH ging davon aus, dass die Bank eine “nicht unbeträchtige“ Haftung übernehme. Das ist bei 3000 Euro und dem, was Kunden idR in den Safe tun, absurd niedrig.
Die Raiffeisen Regionalbank Mödling wird von Kunden mit Unterstützung des VSV auf Schadenersatz geklagt werden.
“Bis zu einem rechtskrätigen Urteil kann man Kunden nur empfehlen die unsicheren Selbstbedienungs-Safes zu meiden!” sagt Kolba.
Service: www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-Banksaferaub
Rückfragen & Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437
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