Der EuGH verhandelt heute Vorabentscheidungsfragen italienischer Gerichte
Wien (OTS) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt heute Vorabentscheidungsfragen italienischer Gerichte in Sachen Dieselbetrug von VW (Rs C 27/22).
Es wird die Rechtsfrage zu klären sein, ob VW – nach einer Verwaltungsstrafe über 1 Milliarde Euro in Deutschland – auch in anderen Ländern noch zu Strafen verurteilt werden darf.
Sollte der EuGH zu dem Schluss kommen, dass hier der Grundsatz “ne bis in idem” (Niemand darf wegen einer Tat nicht zweimal bestraft werden) gilt, so würde auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungsverfahren gegen VW einstellen.
Davon betroffen wären jene Privatbeteiligten, die sich über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2016 dem Verfahren angeschlossen haben, aber nicht an den Sammelklagen des VKI teilnehmen. Denn ohne zivilrechtliche Klage hätten diese Personen keine Chance auf Schadenersatz.
“Wir haben den VKI auf diese Gefahr hingewiesen und haben angeboten, diesen Personen eine prozessfinanzierte und daher risikolose Individualklage in Deutschland zu vermitteln,” berichtet Peter Kolba, Obmann des VSV. “Der VKI hat sich geweigert, das diesen Privatbeteiligten mitzuteilen. Daher müssen wir diesen Weg der Veröffentlichung wählen, um diesen Personen zum Schadenersatz durch VW zu verhelfen.”