Nichtumsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie in Österreich und Rumänien abgemahnt
Wien (OTS) – Die EU-Kommission hat bekanntgemacht, Österreich und Rumänien wegen Nichtumsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie abgemahnt zu haben.
Die Richtlinie hätte bis spätestens 25.12.2022 (!) umgesetzt werden müssen und sollte sechs Monate später bereits in Kraft treten.
“Der Verbraucherschutzverein (VSV) kann durch die Blockade der Regierung immer noch keine Verbandsklagen führen,” beklagt Peter Kolba, Chefjurist des VSV. “Das ist gerade bei den Wild-West-Methoden am Energiemarkt, in Produkthaftungsfällen oder bei Klauseln in Bank- und Versicherungsverträgen ein großer Nachteil.”
Wenn die Regierung nicht binnen 2 Monaten aktiv wird, dann droht die EU-Kommission mit einer Vertragsverletzungsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).