Klagen über VSV bringen ersten Teilerfolg von Klagen auf Grundversorgung
Wien (OTS) – Das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) hat heute in einem Gerichtsverfahren einer Kundin gegen den Verbund auf Anerkennung der Grundversorgung mit Strom Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Einschränkungen der Grundversorgung mit Strom durch das Niederösterreichische Elektrizitätswirtschaftsgesetz geäußert und einen Normprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt.
“Wir sehen uns in unserer Kritik bestätigt und hoffen nun, dass der Verfassungsgerichtshof rasch Klarheit schafft,” sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).
Der VSV bringt weiter Klagen gegen den Verbund und andere Energieversorger zur Anerkennung der Grundversorgung und gegen Preiserhöhungen ein. Die Klagen werden vom Prozessfinanzierer Padronus finanziert und von den Rechtsanwälten Mag. Salburg und Dr. Maderbacher geführt.