VSV/Kolba: Ischgl 2020 – Bund will nicht haften – Klage gegen Land Tirol droht

VSV schlägt Landeshauptmann Platter Verjährungsverzicht vor, um Klage zu vermeiden

Wien (OTS) – Die Finanzprokuratur (FinProk) hat Rekurs gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien), die klagsabweisenden Ersturteile in den Amtshaftungsklagen wegen des Behördenversagens von Ischgl im März 2020 aufzuheben und neu zu verhandeln, erhoben.

„Wir und unsere Gutachter sehen das nicht so, und auch das OLG Wien nicht. Die Tiroler Behörden wurden im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, daher haftet der Bund für deren Fehler. Aufgrund der neuen Verteidigungsstrategie der FinProk sieht sich der VSV aber genötigt, aus prozessualer Vorsicht nun auch zusätzlich das Land Tirol zu klagen.“

Sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV)

Darin behauptet die FinProk nun erstmals, dass die schweren Fehler der Tiroler Behörden, insbesondere die nachweislich falsche Medieninformation des Landes Tirol vom 5.3.2020, in der wider besseres Wissen behauptet wurde, in Ischgl infizierte Touristen hätten sich erst auf der Heimreise mit dem Corona-Virus angesteckt, nicht der Republik Österreich zurechenbar wären, sondern vielmehr nur das Land Tirol dafür verantwortlich wäre. Daher wären die gegen den Bund gerichteten Klagen abzuweisen.

„Um jedoch auf beiden Seiten sinnlose Geldausgaben zu vermeiden, habe ich heute Landeshauptmann Platter vorgeschlagen, im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol bis zur Klärung der strittigen Rechtsfrage durch den Obersten Gerichtshof (OGH) mit einer Klage gegen das Land Tirol für die vom VSV vertretenen Geschädigten vorerst zuzuwarten“

berichtet Kolba

Im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol könnte man in Ruhe abwarten, bis eine gerichtliche Entscheidung zur Haftung des Bundes rechtskräftig wird. Steht sodann fest, dass der Bund haftet, würde sich eine Klage gegen Tirol endgültig erübrigen.

Service: Nähere Erklärungen auf der Pressekonferenz des VSV (heute, 11.00, Presseklub Concordia)

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-hnp-haslinger-nagele
Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter