VSV schlägt Landeshauptmann Platter Verjährungsverzicht vor, um Klage zu vermeiden
Wien (OTS) – Die Finanzprokuratur (FinProk) hat Rekurs gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien), die klagsabweisenden Ersturteile in den Amtshaftungsklagen wegen des Behördenversagens von Ischgl im März 2020 aufzuheben und neu zu verhandeln, erhoben.
„Wir und unsere Gutachter sehen das nicht so, und auch das OLG Wien nicht. Die Tiroler Behörden wurden im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, daher haftet der Bund für deren Fehler. Aufgrund der neuen Verteidigungsstrategie der FinProk sieht sich der VSV aber genötigt, aus prozessualer Vorsicht nun auch zusätzlich das Land Tirol zu klagen.“
Sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV)
Darin behauptet die FinProk nun erstmals, dass die schweren Fehler der Tiroler Behörden, insbesondere die nachweislich falsche Medieninformation des Landes Tirol vom 5.3.2020, in der wider besseres Wissen behauptet wurde, in Ischgl infizierte Touristen hätten sich erst auf der Heimreise mit dem Corona-Virus angesteckt, nicht der Republik Österreich zurechenbar wären, sondern vielmehr nur das Land Tirol dafür verantwortlich wäre. Daher wären die gegen den Bund gerichteten Klagen abzuweisen.
„Um jedoch auf beiden Seiten sinnlose Geldausgaben zu vermeiden, habe ich heute Landeshauptmann Platter vorgeschlagen, im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol bis zur Klärung der strittigen Rechtsfrage durch den Obersten Gerichtshof (OGH) mit einer Klage gegen das Land Tirol für die vom VSV vertretenen Geschädigten vorerst zuzuwarten“
berichtet Kolba
Im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol könnte man in Ruhe abwarten, bis eine gerichtliche Entscheidung zur Haftung des Bundes rechtskräftig wird. Steht sodann fest, dass der Bund haftet, würde sich eine Klage gegen Tirol endgültig erübrigen.
Service: Nähere Erklärungen auf der Pressekonferenz des VSV (heute, 11.00, Presseklub Concordia)