Bund und Tirol geben keine Erklärungen zum Verjährungsverzicht ab
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat heute gegen die Republik Österreich und gegen das Land Tirol beim Landesgericht Innsbruck eine Sammelklage für 121 Covid-Infizierte eingebracht. Die Teilnehmer*innen kommen aus Österreich, Deutschland, Schweiz, Großbritanien, Niederlande, Finnland, Norwegen, Dänemark, Polen und den USA. Der Streitwert beträgt fast 3,4 Millionen Euro. Zusammen mit den schon anhängigen und neuen Individualklagen von Rechtsschutzversicherten werden rund 7 Millionen Euro geltend gemacht.
Die Verjährungsfrist von drei Jahren für Schadenersatzansprüche wegen des Multiorganversagens der Behörden in Ischgl läuft in den nächsten Tagen ab.
Der VSV hat sowohl die Republik Österreich, als auch das Land Tirol mehrfach aufgefordert, für die neuen Ansprüche Verjährungsverzichte abzugeben, damit die Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH), die in den nächsten Wochen erwartet wird, abgewartet werden kann.
Das Land Tirol hat glatt abgelehnt. Die Finanzprokuratur als Anwalt der Republik hat noch im Dezember 2022 Zustimmung erkennen lassen, in den nachfolgenden Verhandlungen dazu aber unannehmbare Bedingungen gestellt.
„Die Finanzprokuratur verlangte zuletzt, dass auch sämtliche anhängige Verfahren – bis auf wenige Musterprozesse – ruhen müssen. Diese Bedingung ist vom VSV nicht erfüllbar, weil wir das den Einzelkläger*innen zwar raten, sie aber nicht dazu zwingen können. Das muss der Finanzprokuratur wohl bewusst sein,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.
„Noch im Dezember 2022 hat uns die Finanzprokuratur mitgeteilt, dass ein Verjährungsverzicht mit dem Konsumentenschutzministerium abgesprochen sei. Wenn man nun faktisch unannehmbare Bedingungen stellt, scheint mir das ein eigenmächtiges Vorgehen der Finanzprokuratur zu sein. Dieser Umgang mit Steuergeldern ist mehr als hinterfragenswert.“
Am Landesgericht für Zivilrechtssachen sind weitere Verhandlungen erst für März 2023 ausgeschrieben. Wohl in der Hoffnung, dass bis dahin eine Entscheidung des OGH vorliegt.
„Da es nicht auszuschließen ist, dass der OGH die Haftung für die bewusste Irreführung der Medien am 5.3.2020 (Isländer hätten sich im Flugzeug infiziert) die Haftung beim Land Tirol liegen sieht, musste der VSV nun auch Tirol zur Vorsicht klagen, obwohl wir mit dem Land Tirol der Rechtsmeinung sind, dass für alle Behördenfehler die Republik Österreich haftet,“ wundert sich Kolba über die Tiroler Sturheit.
„Wir werden für eine saubere juristische Abklärung sorgen und hoffen, dass letztlich Schadenersatz geleistet wird. Immerhin sind 7 Millionen Euro weniger, als man in der Saison in Ischl in einer einzigen Woche an Umsatz macht. Da könnte es sich durchaus auszahlen, das traurige Kapitel Ischgl 2020 abzuschließen und zu zeigen, dass man Verantwortung übernimmt.“