KELAG unterscheidet bei Grundversorgung zwischen Kärntnern und Nicht-Kärntnern
Wien (OTS) – Die KELAG hat seit Neuestem einen gesonderten (höheren) Tarif für Nicht-Kärntner. Für Grundversorgungskunden außerhalb von Kärnten kostet die kWh Strom derzeit 17,84 Cent und ab 1.4.2023 32,40 Cent. Der Kelag Strom-Grundversorgungstarif für Kunden mit Anlagen in Kärnten beträgt 13,04 ct/kWh (jeweils inkl. USt.).
Bei der Tarifgestaltung sind der Phantasie der Energieversorger keine Grenzen gesetzt. Der Allgemeine Tarif der Grundversorgung für Verbraucher darf aber – laut dem Kärntner Landesgesetz nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Verbraucher von der KELAG in Kärnten versorgt wird.
„In den Gesetzen ist keine Rede davon, dass die KELAG bei der Grundversorgung eine Art Tarif-Apartheid einführen darf,“ kritisiert Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Die Kunden in Grundversorgung sind in ganz Österreich zum gleichen Preis zu versorgen.“
„“Die Wild-West-Manieren“ am Strommarkt werden immer bunter. Der VSV wird nach Kräften mit Klagen die Geltung der Gesetze wieder herstellen.“
Dabei ist es hinderlich, dass dem VSV immer noch nicht die Berechtigung eingeräumt wurde, auch mit Verbandsklagen vorzugehen. AK und WKO wollen das verhindert sehen.
„Die Politik will unter allen Umständen vermeiden, dass eine unabhängige Verbraucherorganisation dieses scharfe Schwert in seine Hände bekommt. Das zum Nachteil der Verbraucher*innen in Österreich,“ sagt Kolba.