Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherung abgewiesen
Wien (OTS) – Heute vor drei Jahren sind massenhaft Gäste nach Ischgl angereist, weil sie niemand davor gewarnt hat, dass in Ischgl bereits Covid umging. Darunter waren Menschen aus 45 Staaten; 220 Österreicher*innen wurden ebenfalls infiziert, als Ischgl zum Infektionshotspot in Europa wurde.
Während in rund 200 Fällen deutsche Rechtsschutzversicherer für Klagen deutscher Touristen Deckung gaben, haben österreichische Versicherer sich vor einen Kostenübernahme unter Berufung auf eine Katastrophen-Ausschlussklausel gedrückt.
Ein Deckungsprozess einer Familie, in der der Ehemann und Vater nach Ischgl an Covid verstorben war, wurde nun vom OGH rechtskräftig abgewiesen.
Anders als eine Reihe von Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die diese Klauseln als intransparent und unwirksam ansahen, hat der unternehmerlastige Versicherungssenat des OGH die Wirksamkeit der Ausschlussklausel bestätigt.
“Was soll man von Rechtsschutzversicherungen halten, die im Ernstfall alles tun, um ja nicht leisten zu müssen? Da ist es häufig sinnvoller, sich für den Ernstfall auf Prozessfinanzierer zu verlassen,” sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).
“Der VSV wird versuchen, Rechtsschutzversicherer zu finden, die bereit sind, Konsumentenrechte effizient abzusichern und mit denen Zusammenzuarbeiten. Denn wenn man seine Rechte nicht durchsetzen kann, dann bleiben gute gesetzliche Regelungen Makulatur.”