Kündigungen während aufrechter Preisgarantie rechtswidrig
Wer von Grünwelt innerhalb der Preisgarantie gekündigt wird, kann mit Vermittlung des VSV risikolos auf Schadenersatz klagen.
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) startet eine Sammelaktion gegen die Aufkündigung von Energielieferverträgen durch die Firma Grünwelt Energie GmbH.
“Derzeit erreichen uns Beschwerden von Kunden von Grünwelt, die während aufrechter Preisgarantie für 24 Monate von Grünwelt einseitig gekündigt werden. Diese Methode verfolgt der VSV auch gegen MAXenergy und hat damit in erster Instanz auch Recht bekommen,” sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. “Wer von Grünwelt innerhalb der Preisgarantie gekündigt wird, kann mit Vermittlung des VSV risikolos auf Schadenersatz klagen.
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Wie berichtet hat das Bezirksgericht Dornbirn in einem Grundsatzurteil gegen MAXenergy diese Kündigungen während aufrechter Preisgarantie für vertragswidrig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. MAXenergy hat Berufung angekündigt.