VSV wird gerichtliche Klärung herbeiführen
Wien (OTS) – Der Verbund kündigt für seine Bestandskunden eine Strompreiserhöhung an und erhöht für die Kunden in der Grundversorgung den Arbeitspreis je Kilowattstunde um über 80 Prozent. Der Verbraucherschutzverein (VSV) sieht diese Preiserhöhung für gesetzwidrig an und wird eine gerichtliche Klärung herbeiführen.
“Der Verbund hat in seinen aktuellen Geschäftsbedingungen keine gesetzeskonforme Preisänderungsklausel, sondern verweist nur auf § 80 Abs 2a Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG). Weder im Vertrag noch in der Mitteilung der Preisänderung werden die Umstände der Erhöhung so konkret benannt, dass dem Gesetz Genüge getan würde,” sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. “Wir werden im Rahmen unserer Sammelaktion zur Grundversorgung – neben rund 30 Klagen zur Durchsetzung der Grundversorgung – nun auch diese Preiserhöhung gerichtlich bekämpfen.”