Hohe Teilzahlungen sind bei Insolvenz großteils verloren
Wien (OTS) – Der Verbraucherschutzverein (VSV) bekommt vermehr Anfragen, nach denen Energielieferanten “Floating-Tarife” anbieten und die regelmäßigen Teilzahlungen extrem erhöhen. So hat eine Kundin eines Anbieters eine Steigerung von monatlich rund 300 Euro auf 800 Euro zu verzeichnen. Der Anbieter holt sich das Geld über einen Einzug im Lastschriftverfahren.
“Diese extremen Erhöhungen von Teilzahlungsbeträgen bergen eine Gefahr: Wenn der Anbieter Insolvenz anmelden muss, bleibt zwar eine Grundversorgung über Vermittlung der E-Control aufrecht, doch die zuviel bezahlten Teilbeträge kann man nur noch im Insolvenzverfahren anmelden und man bekommt da nur einen Bruchteil des Betrages zurück – wenn überhaupt”
warnt Peter Kolba, Obmann des VSV
Der VSV rät in dieser Situation dazu:
- Sofort den Anbieter wechseln. Dabei ist der Preisüberblick auf den Web-Seiten der E-Control eine gute Hilfe.
- Bei der Bank Widerspruch gegen die Lastschrift einlegen und diese zurückleiten lassen. Der Anbieter muss dann eine Endabrechnung vorlegen und man zahlt nur den durch den Verbrauch gerechtfertigten Betrag.
“Der Gesetzgeber hat mit der Novelle zum ElWOG den Energiekunden in Österreich ein faules Ei gelegt: Preisgleitklauseln in Stromverträgen sind von der Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ausgenommen worden. Das bedeutet, dass die Bindung an objektive – vom Willen des Unternehmers unabhängige – Parameter untergraben wird und das Transparenzgebot nicht gilt; das bedeutet, dass unklare Klauseln nicht gleichzeitig gesetzwidrig sind. Der VSV hat deswegen die EU-Kommission aufgefordert gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.”
Peter Kolba